Die Leimruten des BKA im Netz
Das Bundeskriminalamt hat die eigene Website genutzt, um Verbrecher anzulocken und ihnen so auf die Spur zu kommen. Mit geringem Erfolg. "Honeypot", Honigtopf, heißen Rechner, die Kriminelle anziehen sollen, um sie zu identifizieren. Das BKA hat diese rechtlich kritische Technik offenbar jahrelang angewendet. Seit Jahren schon gab es Berichte, dass die oberste Kriminalbehörde Mitglieder der "militanten gruppe" zu fangen versucht, in dem es die Besucher der eigenen Homepage www.bka.de überwacht und zurückverfolgt. Gebracht haben soll es nicht viel. Trotzdem wurde die Methode auch bei alltäglichen Kriminalitätsfällen genutzt, wie der Focus berichtet.
Gesammelt hat das BKA die sogenannten Logfiles, also jene Informationen, die ein Surfer auf dem Server hinterlässt, dessen Seiten er angesehen hat. Die darin enthaltenen IP-Adressen dann verfolgte man mithilfe der Telefonanbieter zurück zu konkreten Adressen. Zumindest, soweit das möglich war. Die vage Idee: Wer sich besonders für Informationen über einen bestimmten Fall interessiert, daher oft eine solche Seite aufruft, könnte unter Umständen der Täter sein.
In mindestens 16 Fällen wurden laut Focus deshalb all jene Besucher der Website registriert, die sich für Fahndungsaufrufe des BKA interessierten. Namentlich für die nach dem Kidnapper, Bankräuber und Ausbrecher Thomas Wolf, nach dem mutmaßlichen Fünffachmörder Norman Volker Franz, nach dem flüchtigen Millionen-Betrüger Alexander Scholl und nach den Unbekannten, die für die in Medien sogenannten Döner-Morde an meist türkischen Kleinunternehmern verantwortlich sind.
Vermutlich wurden damit aber auch Namen von Medien und Universitäten registriert, die sich für diese Kriminalitätsfälle interessierten, oder von Firmen mit Sammel-IP-Adressen, von denen aus ein Besucher auf die jeweilige Seite kam. Das BKA will zu all dem nicht viel sagen. Diese "fahndungsunterstützende Maßnahme" sei seit 2001 "mehrfach erfolgreich angewandt" worden, sagte eine Sprecherin ZEIT ONLINE lediglich. Wie erfolgreich, darüber schwieg sie. Die Sprecherin versicherte jedoch, dass die Überwachungen "nicht ohne rechtlichen Background" erfolgt seien. In den meisten Fällen habe es sich um technische Amtshilfe für die Bundesländer gehandelt, das Nachverfolgen der Website-Besucher sei von den dortigen Staatsanwaltschaften genehmigt worden.
Die Kritik an dem Verfahren entkräftet das nicht. Immerhin wird damit jeder, der sich über öffentliche Fahndungen informiert, zum potenziellen Kriminellen und selber zum möglichen Gegenstand einer polizeilichen Ermittlung. Außerdem galt die Überwachung spätestens seit 2007 rechtlich als zumindest bedenklich, wenn nicht gar illegal.
Denn im März 2007 hatte das Amtsgericht Berlin dem Bundesjustizministerium untersagt, die IP-Adressen von Besuchern seiner Website generell zu speichern. Darüber hinaus gelten IP-Adressen inzwischen bei der Mehrzahl der Gerichte als personenbezogene Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Bundesregierung argumentierte dagegen, dies sei eine "Öffentlichkeitsfahndung" nach Paragraf 131 der Strafprozessordnung und somit erlaubt. Es sei insgesamt eine "sinnvolle und effiziente Ermittlungsmaßnahme", die wertvolle Ermittlungsansätze liefern könne. Offensichtlich ein nicht haltbarer Ansatz: Im März 2009 wurde die Überwachung der BKA-Website vom Innenministerium generell untersagt.
Den flüchtigen Schwerverbrecher Thomas Wolf übrigens fing die Polizei auf klassischem Wege, durch den Hinweis eines Bürgers. Wie Bild berichtete, hatte eine Frau ihn durch eine Kontaktanzeige kennengelernt und anschließend die entscheidenden Tipps gegeben.
Auch gegen die militante gruppe nutzte die Überwachung wohl nicht viel. Obwohl das BKA sogar so weit ging, in einer linken Zeitschrift unter falschem Namen provokante Texte zu verfassen, um noch mehr Neugierige auf die eigenen Internetseiten zu locken. Zwar bekamen die Ermittler vom Provider Telekom angeblich 120 Adressen von Surfern, die auf den Seiten gelandet waren. In dem noch laufenden Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der Gruppe aber spielen die keine Rolle.