BKA manipuliert Prozess gegen "Militante Gruppe"

Alltag in Deutschland: Menschen werden eingesperrt, bespitzelt; Wohnungen werden gestürmt, Rechner beschlagnahmt. Als Bürger müsse man dieses Vorgehen staatlicher Stellen akzeptieren, weil nur so Sicherheit gewährleistet werden könne, heißt es. Die Freiheit bestehe schließlich darin, sein Recht gegen unrechtmäßige Maßnahmen im Nachhinein vor Gericht durchsetzen zu können.

Einmal davon abgesehen, mit der permanenten Angst leben zu müssen, morgens von einer Horde schwer bewaffneter Polizisten aus dem Bett geholt zu werden, schwindet bei mir auch das Vertrauen, dass sich Recht und Wahrheit vor Gericht tatsächlich immer behaupten.

Der Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der "Militanten Gruppe" liefert dafür ein Beispiel. Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte die Verdächtigen seit 2006 auf Basis des Terrorismus-Paragraphen 129a StGB bespitzelt, deren Wohnungen durchsucht und sie schließlich inhaftiert.

Die Ermittlungen und die Anklage aufgrund des Vorwurfs der "Bildung einer terroristischen Vereinigung" (§ 129a StGB) mussten allerdings am 28. November 2007 durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs fallen gelassen werden. Für die Inhaftierung habe gar keine Rechtsgrundlage bestanden. Die "Militante Gruppe" könne nicht als "terroristische Vereinigung" angesehen werden, da etwa der Tatvorwurf des versuchten Anzündens einiger Bundeswehrfahrzeuge nicht geeignet sei, die Bundesrepublik in ihren Grundfesten zu erschüttern. Der neu formulierte Vorwurf gegen die Angeklagten lautet nun "Bildung einer kriminellen Vereinigung" (§ 129 StGB).

Für die Bundesanwaltschaft gilt es allerdings nach wie vor zu beweisen, dass die Beschuldigten Mitglieder der linksextremen "Militanten Gruppe" sind. Dazu wurden vor dem Berliner Kammergericht am 26. März 2009, dem 34. Prozesstag, Beiträge als Beweise aus der so genannten "Militanzdebatte" der "Militanten Gruppe" in der linken Szenezeitschrift Interim verhandelt.

Der die Ermittlung leitende BKA-Beamte war dazu vor Gericht als Zeuge geladen. Auf die Frage, wer die Urheber dieser Texte seien, habe er erklärt, dass er dies nicht wisse, schreiben die Anwälte der Verteidigung in einer Presseerklärung (26.03.2009). Erst, als die Verteidigung ausdrücklich nachgefragt und auf einem geheimen Aktenvermerk des BKA verwiesen habe, habe der Zeuge zugegeben, dass das BKA selbst Beiträge in der Interim-Militanzdebatte verfasste - und zwar, "um eine Reaktion bei der 'militante gruppe (mg)' zu provozieren", wie in dem Aktenvermerk zu lesen sei.

Verdeckt zu ermitteln, gehört zur Arbeit der Polizei. Kriminell wird es aber dann, wenn BKA-Beamte vor Gericht nicht zur Aufklärung des Falles beitragen, sondern stattdessen lügen und den Richter über die Beweislage täuschen - wie hier offenbar geschehen.

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