Einstellung der 129a-Verfahren

Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens
c/o Haus der Demokratie und Menschenrechte e.V.
Greifswalder Straße 4
D-10405 Berlin
Deutschland
einstellung [at] so36.net
http://einstellung.so36.net

Pressemiteilung, 27. August 2007

129a-Einstellungsbündnis begrüßt Haftverschonung von Andrej H.
Forderung nach unmittelbarer Freilassung von Oliver R., Florian L. und Axel H.

In dieser Woche entscheidet der Senat des Bundesgerichtshofs darüber, ob Dr. Andrej H. wieder inhaftiert wird oder nicht. Der Sozialwissenschaftler war in der vergangenen Woche durch den zuständigen Ermittlungsrichter von der Haft verschont worden. „Es ist auch dem ständig wachsenden Druck aus dem In- und Ausland zu verdanken, dass Andrej vorläufig wieder in Freiheit ist", so Volker Eick, einer der Sprecher des Bündnisses für die Einstellung des 129a-Verfahrens. Das Bündnis begrüßt die Freilassung von Andrej H. „Das ist ein Grund zur Freude, aber noch kein Grund zum Feiern," so der Sprecher. „Es ist ein erster Schritt zur notwendigen Einstellung des gesamten Verfahrens. Dennoch, drei der Beschuldigten sitzen noch immer in Untersuchungshaft und das absurde Konstrukt der terroristischen Vereinigung besteht fort. Solange dieser Vorwurf aufrechterhalten wird, werden wir weiter öffentlich Druck machen."

Die Verfolgungsbehörden versuchen der Öffentlichkeit zu suggerieren, sie hätten einen großen Coup gelandet. Dies zeigen die brutalen Verhaftungen der drei Beschuldigten, die angeblich beim Zerstören von Kriegsmaterial erwischt wurden, die entwürdigende Art, wie ihnen Kapuzen über den Kopf gezogen wurden, der Transport nach Karlsruhe mit dem Hubschrauber und die Haftbedingungen, die an die 70er Jahre erinnern.

Der Blick in die Ermittlungsakten zeichnet ein völlig anderes Bild: Durch eine Internetrecherche wurden die Ermittler auf Andrej H. und drei weitere Männer aufmerksam, weil in ihren Texten Schlagwörter vorkamen, die sich auch in Bekennerschreiben der „militanten gruppe" finden. Selbst der Verfassungsschutz konnte aber in einer durchgeführten Textanalyse keine ausreichende Ähnlichkeit der Texte belegen, um auf eine Autorenschaft zu schließen. Dem Bundeskriminalamt reichten die Indizien jedoch, um eine fast ein Jahr dauernde permanente Überwachung von vier der sieben Beschuldigten und ihres gesamten Umfeldes einzuleiten. Im Fall von Andrej H. reichte es sogar für einen Haftbefehl.

Angesichts der Faktenlage fordern wir die Ermittlungen auf der Grundlage des Schnüffelparagrafen 129a für alle Beschuldigten einzustellen und der Beschwerde der Bundesanwaltschaft auf ein Ende der Haftverschonung nicht stattzugeben. Die verbliebenen drei Gefangenen müssen unverzüglich freigelassen werden.

Kontakt:
01577-4300652 oder einstellung [at] so36.net