Einstellungsbündnis zur DNA-Abgabe

Am 14.1.08 fand unter dem Motto „Da bleibt mir glatt die Spucke weg“ eine Kundgebung vor der Polizeiwache in der Berliner Brunnenstraße statt, zu der wir als Einstellungsbündnis aufgerufen hatten. Der Anlass: Andrej Holm sollte hier nach einem Beschluss des Ermittlungsrichters am BGH eine DNA-Probe abgeben. Betroffen war aber nicht nur Andrej: Insgesamt wurden fünf der Beschuldigten im Verfahren nach §129 StGB (Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung 'militante gruppe') per BGH-Beschluss zur Abgabe von DNA-Proben aufgefordert.

Da uns im Zusammenhang mit diesen DNA-Proben immer wieder die Frage gestellt wurde, warum die Betroffenen diese erneute Schikane widerspruchslos über sich hätten ergehen lassen (siehe Kritik an der DNA-Abgabe: http://einstellung.so36.net/de/ps/952 ), hier noch einmal die Antwort für alle, die nicht die Gelegenheit hatten, im direkten Gespräch nachzufragen: Zunächst einmal ist das Ganze gar nicht so widerspruchslos hingenommen worden. Ein Widerspruch wurde eingelegt, er hatte aber keinen Einfluss auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Damit war der juristische Spielraum ausgeschöpft, und die BAW machte auch ziemlich deutlich, dass sie im Falle einer Verweigerung ungehemmt zu Zwangsmitteln greifen würde.Auf dieser Grundlage hätte eine Verweigerung zwar zum Ausdruck gebracht, dass niemand in diesem Verfahren gewillt ist, mit Polizei und Justiz zusammen zu arbeiten, für die Beschuldigten hätte dieser Schritt sie jedoch weitere Wochen der Ungewissheit bedeutet, in denen sie jederzeit – ob auf der Straße, zu Hause oder an ihren Arbeitsplätzen, beim Kindergeburtstag oder auf einer Konferenz – mit einem Zugriff durch Polizeischergen hätten rechnen müssen. Eine solche Haltung aber kostet Kraft, die aktuell auch an vielen anderen Stellen gebraucht wird.

Angesichts dieser Umstände entschieden sich die Betroffenen, die verlangte Abgabe von DNA-Proben mitzumachen. Dabei wurde versucht, zumindest die Bedingungen der schikanösen erneuten DNA-Analyse (von den meisten Beschuldigten hat das BKA bereits DNA-Proben, denn im Verlauf von verdeckten Ermittlungen wurden etwa Zigarettenreste und Trinkflaschen eingesammelt und analysiert) möglichst weitgehend selbst zu gestalten. Zwei der Beschuldigten blieb der Weg ins Polizeirevier erspart, sie konnten die Proben in den Räumen ihrer Anwälte abgeben. Im Fall von Andrej wurde der Termin öffentlich gemacht und mit einer Kundgebung begleitet, auf der sowohl der ungebrochene Ermittlungseifer der Behörden angeprangert als die zunehmende DNA-Sammelwut in der europäischen Strafverfolgungspraxis kritisiert wurden.

Einstellungsbündnis

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