10.06.2009
Es werden nun doch Teile der Akten aus dem Ursprungsverfahren hinzugezogen, die zur Zeit bei dem Bundesgerichtshof liegen. Sie sollen kopiert und dann an die Anwälte gegeben werden.
Die Verteidigung beantragt eine Unterbrechung der Verhandlung, bis sie die Akten erhalten und durchgearbeitet haben. Die BAW beantragt dies als unbegründet zurückzuweisen, da alle relevanten Akten zur Verfügung stünden. Richter Hoch lehnt den Antrag ab. Dagegen beantragt RA Hoffmann einen Gerichtsbeschluss. Nach siebenminütiger Beratung ...