Bürgerrechte nicht auf dem Altar der Terrorabwehr opfern
Vor einem Jahr, am 9. Mai 2007, stürmten Beamte des Bundeskriminalamtes in einer beispiellosen Aktion bundesweit rund 40 Wohnungen und Arbeitsplätze linker Aktivistinnen und Aktivisten sowie zahlreiche linke Treffpunkte und Projekte.
Der
Vorwurf lautete auf Bildung einer terroristischen Vereinigung nach
§129a StGB. Die Razzien sollten zur Einschüchterung der Protestbewegung
gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm dienen. Der Bundesgerichtshof
Karlsruhe stellte im Nachhinein fest, dass Generalbundesanwältin Monika
Harms zu Unrecht die Terrorkeule des §129a geschwungen hatte. Auch im
Falle der Verhaftung von vier Antimilitaristen in Berlin und
Brandenburg im Juli wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung kritisierten die Bundesrichter die
Ermittlungsbehörden, stellten deren Zuständigkeit in Frage und
verneinten die Anwendbarkeit des §129a.
"Für DIE LINKE gibt es
daher nur eine Schlussfolgerung: All diese Paragraphen müssen sofort
ersatzlos gestrichen werden", so die stellvertretende Parteivorsitzende
Katja Kipping (MdB) und die Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE
LINKE Ulla Jelpke.
"In Wahrheit dienen die Paragraphen 129,
129a und b mit ihren weitreichenden Sondervollmachten für die Ermittler
auf der einen und schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen für die
Betroffenen auf der anderen Seite vor allem als Spitzel und
Ausforschungsparagraphen gegen oppositionelle und linke Bewegungen aus
dem In- und Ausland. Nur in rund 5 Prozent aller Fälle kommt es zu
einer Anklage oder gar einer Verurteilung", sagt Ulla Jelpke.
Und
Katja Kipping führt weiter aus: "So lange die Gesinnungs- und
Ausforschungsparagraphen §129 "kriminelle Vereinigung", §129a
"terroristische Vereinigung" und §129b "ausländische terroristische
Vereinigung" existieren, werden sie auch eingesetzt. Nachträgliche
Rügen des BGH können das nicht verhindern. Bürgerrechte dürfen nicht
auf dem Altar der Terrorabwehr geopfert werden, denn das kann nur allzu
schnell zu einem Bumerang für eine freiheitliche Gesellschaft werden."