Justizministerin Zypries soll Generalbundesanwältin Harms in den einstweiligen Ruhestand versetzen
Anlässlich der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach es keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen die Globalisierungsgegner im Vorfeld des Weltwirtschaftsgipfels gebe, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag und Bundesrichter a. D., Wolfgang Neškovic':
"Zum dritten Male innerhalb kurzer Zeit muss sich die Generalbundesanwältin Rechtsbruch durch den Bundesgerichtshof vorhalten lassen. Das darf nicht ohne personelle Konsequenzen bleiben. Frau Harms ist als Generalbundesanwältin "politische Beamtin". Sie kann daher ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Diesen Schritt sollte die Justizministerin jetzt vollziehen. Das Maß ist voll. Nach der neuesten Entscheidung des Bundesgerichtshofes steht fest, dass sich Frau Harms bei den Razzien gegen Globalisierungsgegner eine Strafverfolgungskompetenz angemaßt hat, über die sie rechtlich gar nicht verfügte. Nur so waren die bundesweiten Razzien im unmittelbaren Vorfeld des G8-Gipfels möglich. Die damals auch von mir erhobene Kritik (vgl. Presseerklärung vom 11.5.2007) wird durch die neueste BGH-Entscheidung bestärkt.
Aber auch die weiteren Entscheidungen, mit denen der Bundesgerichtshof im Oktober und November die exzessive Anwendung des §129 a StGB durch die Bundesanwaltschaft gerügt hat, belegen, dass Frau Harms den Anforderungen ihres Amtes nicht gewachsen ist. Nach der gesetzlichen Aufgabenzuweisung soll die Staatsanwaltschaft die "objektivste Behörde der Welt" sein. Die von Frau Harms zu verantwortenden strafprozessualen Zwangsmaßnahmen erwecken den gegenteiligen Eindruck. Offenbar hat ihr ideologischer Übereifer sie daran gehindert, den Wortlaut und die Entstehungsgeschichte des geänderten §129 a StGB mit der gebotenen juristischen Sorgfalt zur Kenntnis zu nehmen.
So musste sie vom BGH an die Selbstverständlichkeit erinnert werden, dass versuchte Brandanschläge auf Bundeswehrfahrzeuge unmöglich dazu geeignet sein können, die Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Gesetzes erheblich zu schädigen.
Auch bei der Aufhebung des Haftbefehls gegen den Wissenschaftler André H. musste sie sich den herben Vorwurf gefallen lassen, dass man einen Haftbefehlsantrag nicht auf "bloße Vermutung" stützen könne, sondern dafür Tatsachen benötige."