BGH-Entscheidung zur „militanten Gruppe“ beweist erneut Terrorparagraph §129 a gehört abgeschafft
Der BGH hat die Haftbefehle gegen drei Männer ausgesetzt, die der Mitgliedschaft in der „militanten:gruppe“ (mg) beschuldigt werden. Die der mg zu Last gelegten Brandstiftungen seien nicht geeignet, die Bundesrepublik erheblich zu schädigen. Zur BGH-Entscheidung erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Ulla Jelpke:
Ich begrüße die Freilassung der drei Beschuldigten Axel H., Florian L. und Olli R. Mit dieser überfälligen BGH-Entscheidung wurde dem inflationären Gebrauch der Terrorismuskeule durch die Bundesanwaltschaft eine Schranke vorgesetzt.
Einmal mehr hat sich der Terrorparagraph 129a als reines Ermittlungs- und politisches Einschüchterungsinstrument entpuppt, dessen Anwendung einer rechtlichen Überprüfung nicht Stand hielt. Die Paragraphen 129, 129a und b gehören endlich abgeschafft und nicht ausgeweitet.
Vier Monate lang wurden Axel H., Florian L. und Olli R. einzig aufgrund des Terrorismusparagraphen 129a inhaftiert. Sie wurden von ihren Familien und Freunden getrennt, konnten sich nicht um pflegebedürftige Angehörige kümmern, wurden aus ihrem Berufsleben gerissen, einer von ihnen hat seine Arbeitsstelle aufgrund der Haft verloren. Für die aufgrund der Untersuchungshaft erlittenen Schäden müssen sie entschädigt werden.
Mit dem §129a wurde die Überwachung und nur ausgesetzte Inhaftierung des Berliner Sozialwissenschaftlers Andrej H. sowie die Überwachung weiterer Wissenschaftler und politischer Aktivisten gerechtfertigt. Diese Bespitzelung von engagierten Linken muss sofort beendet werden.