Bereits 14 Tage Haft wegen Bibliotheks-Zugangs
Gegen Andrej H. wird ermittelt, weil er einer terroristischen Vereinigung angehören soll und mithin unter den Paragrafen 129a Strafgesetzbuch falle. Der Verdacht wird unter anderem damit begründet, dass Andrej H. in seinen wissenschaftlichen Schriften Termini benutze, die auch in Texten der gesuchten "militanten gruppe" (mg) vorkämen, dass er "intellektuell in der Lage" sei, anspruchsvolle Texte zu verfassen, und dass ihm für Recherchen Bibliotheken zur Verfügung ständen.
Wenn solcherlei Vorwürfe künftig hinreichend
für ein Ermittlungsverfahren gemäß § 129a sein sollten, dann gute Nacht
Rechtsstaat. Konsequenterweise müsste die Generalbundesanwältin
umgehend auch Ermittlungen gegen Bundesverkehrsminister Wolfgang
Tiefensee einleiten. Denn der SPD-Politiker will den ländlichen Osten
unter anderem durch mobile Bibliotheken attraktiver machen. Das riecht
ziemlich stark nach "Gefahr im Verzug" und § 129a.