Ausforschungsparagrafen abschaffen

Erklärung der Projektwerkstatt auf Gegenseitigkeit (PAG) zu den laufenden 129a-Verfahren

Als am 9. Mai diesen Jahres eine Welle von Hausdurchsuchungen gegen den G8-Widerstand stattfand, waren auch 6 Menschen aus der Projektwerkstatt auf Gegenseitigkeit betroffen. Offizieller Anlass für die Durchsuchungen war damals die Behauptung des Bundeskriminalamtes (BKA), dass es eine „terroristische Vereinigung“ (Paragraph 129a Strafgesetzbuch) gäbe, die für zahlreiche Brandanschläge und Farbbeutelwürfe verantwortlich sei.

Inzwischen hatten die Beschuldigten die Möglichkeit einen kleinen Teil der Akten zu diesem Strafverfahren (immerhin 33 Aktenordner) zu sichten. Dabei wurde klar, dass es einerseits an ernsthaften Hinweisen für die Existenz einer solchen „terroristischen Vereinigung“ mangelt und andererseits auch belastbares Material für die Tatbeteiligung der Beschuldigten an irgendwelchen Anschlägen fehlt. Aus den Akten wird nur deutlich, dass die Beschuldigten politisch aktiv sind, teilweise an der Vorbereitung der G8-Proteste beteiligt waren und einige der Beschuldigten sich kennen, da sie z.B. in der PAG zusammenarbeiten.

Ansonsten wird in den Akten spekuliert, dass die älteren Beschuldigten die Anschläge planten, aber wegen ihres Alters die Ausführung den jüngeren Beschuldigten überließen. Aber beim Formulieren von Bekennerschreiben könnten sie dann wieder mitgewirkt haben.

Hierbei handelt es sich um die Phantasien von PolizeibeamtInnen und GeheimdienstlerInnen. Belastendes findet sich in den Akten an keiner Stelle. Dafür sagen die Akten aber sehr viel über die Arbeitsweise des BKA aus. Über Monate wurden Telefonanschlüsse überwacht, Telefonate akribisch notiert, Zehntausende E-Mails mitgelesen und beobachtet, welche Internetseiten gelesen wurden. Briefe wurden abgefangen und gelesen, Autos mit Peilsendern versehen und Handystandorte geortet um so Bewegungsprofile der Betroffenen zu erstellen. In Autos wurden Wanzen installiert, so dass dort geführte Gespräche belauscht werden konnten. Und es fanden zahlreiche Observationen statt, Hauseingänge wurden per Video überwacht.

Die schlussendlich durchgeführten Hausdurchsuchungen waren also nur ein vorläufiger Höhepunkt umfangreicher Überwachungsmaßnahmen. Dabei wurden nicht nur die Betroffenen stark in ihren Bürgerrechten eingeschränkt, sondern auch alle Menschen mit denen sie in diesem Monaten kommunizierten - und das sind Hunderte. Und niemand weiß bisher, in welchem Umfang die Überwachungsmaßnahmen nach den Hausdurchsuchungen weitergingen.

In den Akten finden sich auch immer wieder Hinweise auf die PAG. So sind ganze Arbeitsgruppenprotokolle enthalten, auch PAG-Zeitungen finden sich und mindestens eines unserer Treffen wurde observiert. Dabei ist keinerlei Zusammenhang zu den Ermittlungen ersichtlich. Wieder mal ein Beleg für die These, dass es dem Staat bei diesen 129a-Verfahren nicht um die Aufklärung irgendwelcher Straftaten geht, sondern um die Ausforschung politischer Zusammenhänge. Wir sind nicht bereit, dieses Vorgehen hinzunehmen. Wir fordern den Stopp aller Überwachungsmaßnahmen, Brief-, Telefon- und Postgeheimnis müssen uneingeschränkt gelten.

In den letzten Monaten kam es zu weiteren Hausdurchsuchungen wegen anderer linker „terroristischer Vereinigungen“. In einem Fall sitzen zur Zeit 3 Menschen in Untersuchungshaft. Alles was wir bisher über diese 129a-Verfahren erfahren haben, weist darauf hin, dass das BKA auch hier Zusammenhänge konstruiert und nach dem selben Muster vorgeht.

Wir fordern die Freilassung der Gefangenen, die Einstellung aller 129a-Verfahren und die Abschaffung dieses Ausforschungsparagrafen.

Weitere Informationen: http://gipfelsoli.org/Repression/129a und http://einstellung.so36.net/

Die Projektwerkstatt auf Gegenseitigkeit (PAG) ist ein Netzwerk gemeinschaftlicher Projekte aus Berlin und Brandenburg zur Entschärfung von Privateigentum. http://www.gegenseitig.de/