Solidarität aus Griechenland
Der deutsche Staat spielt eine zentrale Rolle bei den imperialistischen Interventionen auf dem ganzen Planeten. Deutsche Truppen werden in die entlegensten Ecken der Welt entsandt, z. B. nach Afghanistan, Kongo und den Kosovo; deutsche Kriegsschiffe kreuzen vor der Küste des Libanon. Die BRD möchte wieder Weltmacht werden; sie fordert einen Sitz im Sicherheitsrat der UN.
Diesen Gelüsten entgegen zu treten – auch mit kraftvollen symbolischen Aktionen –, ist moralisch und politisch legitim. Auch in Griechenland gibt es Proteste gegen die Beteiligungen an den Militäreinsätzen im Kosovo und in Afghanistan. Und oft sind die Proteste gegen die imperialistischen Kriege im Irak, im Libanon und in Jugoslawien in gewaltsame Zusammenstöße mit der Polizei gemündet, z. B. wenn Demonstranten versuchten, in die US-amerikanische Botschaft und den amerikanischen Stützpunkt in Souda (Kreta) einzudringen.
Daß in dem Verfahren gegen die mg der Vorwurf der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung erhoben wird, erscheint uns lächerlich. Offenbar kann ein solcher Vorwurf nur deshalb zustande kommen, weil der § 129 a des deutschen Strafgesetzbuchs fast alle Sabotagehandlungen gegen den Staat und seine Einrichtungen umfaßt und damit jeden, der diese Einrichtungen angreift, automatisch zum Terroristen stempelt. D. h. schon die Beschädigung eines Feuerlöschers der Polizei kann den Terrorismusvorwurf begründen.
Wie dieser Paragraph für die Verfolgung von Gesinnungsgegnern benutzt wird, sieht man auch daran, daß einer der Beschuldigten nur deshalb inhaftiert wurde, weil er erstens sich mit einem der später Festgenommen getroffen hatte – angeblich geheim, weil er sein Handy nicht dabei hatte – und zweitens, weil er in wissenschaftlichen Arbeiten Wörter benutzte, die auch in Erklärungen der mg auftauchten.
Ein Staat, der auf solche Weise seine Gegner bekämpft, kann kaum als Rechtsstaat bezeichnet werden; er selbst ist der eigentliche Terrorist.
Wir fordern
- sofortige Freilassung der Gefangenen des sog. "mg-Verfahrens"
- Abschaffung des § 129 a des Deutschen Strafgesetzbuchs