Fragwürdige Vorwürfe
Jahrelange Misserfolge bei den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zu Straftaten, die der so genannten militanten Gruppe zugerechnet werden, setzen offenbar rechtstaatliche Grundsätze außer Kraft. Wissenschaftliche Texte des Sozialwissenschaftlers Andrej H. sowie zwei angeblich konspirative Treffen werden in fragwürdiger Weise zu Verdachtsmomenten stilisiert, mit denen der Tatvorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB begründet wird.
Wir stimmen mit der Verteidigung der Beschuldigten darin überein, dass insbesondere die Begründung der Haftbefehle auf eine unverhältnismäßige und rechtlich haltlose Anwendung der Terrorismus-Ausnahmegesetzgebung deutet. Das Heranziehen der wissenschaftlichen Tätigkeit von Andrej H., seiner kritischen und kompetenten Auseinandersetzung mit prekären Arbeitsverhältnissen oder mit der Stadt- und Regionalentwicklung und seines intellektuellen Vermögens, dies auch zu artikulieren, als Verdachtsmomente für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wirkt grotesk, hilflos und in höchstem Maße spekulativ.
Wir wenden uns gegen diese Einschränkungen von Bürgerrechten in Bezug auf freie Meinungsäußerung durch eine indirekte Zensur von Äußerungen oder Veröffentlichungen und fordern eine schnelle und sachliche Aufklärung des Vorgangs. Er begründet für uns einmal mehr unsere Forderung nach Abschaffung des Paragrafen 129a StGB.