RAV zum Prozessbeginn

Pressemitteilung der RAV-Geschäftsstelle zum Prozessbeginn wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung in Berlin

Am heutigen Donnerstag, dem 25. September 2008, beginnt vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts der Prozess gegen drei Berliner, denen Mitgliedschaft in der „militante(n) gruppe“ vorgeworfen wird. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die der „militanten gruppe“ („mg“) zugerechneten Anschläge im November 2007 nicht als Terrorismus einstufte, lautet die Anklage auf versuchte Brandstiftung und „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ nach §129 StGB.

Im Zuge der Ermittlungen kamen alle Sonderbefugnisse zur Anwendung, die den Ermittlungsbehörden in einem Terrorismus-Verfahren zur Verfügung stehen. Neben der Überwachung von Festnetz- und Mobiltelefonen, E-Mails und der Internetnutzung wurden u. a. GPS-Peilsender, Videoüberwachung und sogenannte stille SMS eingesetzt. Die rechtsstaatlich bedenkliche Totalausforschung stellt nicht nur eine massive Beeinträchtigung der Privatsphäre der Betroffenen dar, sondern führte auch kaum zu Erkenntnissen, wer oder was die „militante gruppe“ sein soll. Einzelne Ermittlungsergebnisse wurden dagegen vollkommen beliebig in ein Terrorismus-Raster gepresst.

Diese einem rechtsstaatlichen Verfahren Hohn sprechende Vorgehensweise setzt sich in den von dem Staatsschutzsenat verfügten Sicherheitsvorkehrungen fort. Obwohl die Angeklagten seit November 2007 auf freiem Fuß sind, ist es u. a. bis zu sechs Polizisten gestattet, sich mit ihren Schusswaffen im Gerichtssaal aufzuhalten.

In den letzten Jahren wurde eine Vielzahl von Terrorismus-Verfahren gegen linke Aktivisten geführt. Bei dem jetzigen Prozess handelt es sich um das einzige Verfahren, in dem seitens der Bundesanwaltschaft auch tatsächlich Anklage erhoben und das Hauptverfahren von einem Gericht eröffnet wurde. „In dem Prozess“, so Rechtsanwalt Peer Stolle vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), „müssen daher die skandalösen Ermittlungsmethoden und die Zusammenarbeit zwischen dem Verfassungsschutz und dem BKA zur Sprache kommen.“

Gegen mindestens sieben weitere Beschuldigte wird weiterhin wegen Mitgliedschaft in der „mg“ ermittelt. „Wenn die Bundesanwaltschaft gegen diese Personen nach intensiven Ermittlungen über mehrere Jahre hinweg keine stichhaltigen Beweise hat, um eine Anklage zu erheben, dann muss sie diese Verfahren endlich einstellen“, so Rechtsanwalt Stolle vom RAV.

Vor diesem Hintergrund wird der RAV den Prozess beobachten.

Kontakt:
RAV Geschäftsstelle, Tel.: +49 (0)30 41723555
Rechtsanwalt Peer Stolle, Tel: +49 (0)30 54713999

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