Karlsruhe lädt Zeugen zur »mg«

Sprecher der Bundesanwaltschaft bestätigt die Vorladungen

In das Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der »militanten gruppe«, denen Brandanschläge auf Einrichtungen und Fahrzeuge von Behörden vorgeworfen werden, kommt wieder Bewegung. Die Bundesanwaltschaft lädt weitere Zeugen zu Vernehmungen nach Karlsruhe.

Nachdem es in den letzten Monaten im Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der »militanten Gruppe« (mg) recht still zuging, sind nun erneut Zeugenvorladungen verschickt worden. Das teilte die Berliner »ZeugInnengruppe« mit, die vorgeladene Menschen unterstützt und begleitet. »Bisher wissen wir von drei Vorladungen für April«, sagte Beate Beckmann, die Sprecherin der Gruppe, gegenüber ND. Sie gehe zudem davon aus, dass die Zahl noch steige. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft (BAW) bestätigte, dass ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) auf Antrag der BAW die Vorladungen veranlasst habe.

Zuletzt mussten Ende Oktober 2007 gut 20 Menschen in Berlin vor der BAW auftreten. Der Großteil von ihnen hatte nach Angaben der ZeugInnengruppe die Aussage verweigert. Im Gegensatz zur polizeilichen besteht bei einer staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vorladung sowohl Anwesenheits- als auch Aussagepflicht. Wer nicht aussagt, dem droht zunächst ein Ordnungsgeld bis zu 1000 Euro und als nächster Schritt die bis zu sechsmonatige »Beugehaft«, die zur Erzwingung einer Aussage von einem Richter verhängt werden kann. Die Aussagen können später auch im Prozess verlesen werden und gelten als vollwertige Zeugenvernehmungen. Bei den Zeugenvernehmungen in Berlin waren jedoch keine Zwangsmittel verhängt worden.

Gegen die Gruppe wird seit 2001 wegen des Verdachts auf die »Bildung einer terroristischen Vereinigung« ermittelt. Sie soll mehr als ein Dutzend Brandanschläge gegen Einrichtungen und Fahrzeuge von Bundeswehr, Polizei und Unternehmen verübt haben. Am 31. Juli 2007 wurden drei Berliner dabei erwischt, wie sie versucht haben sollen, in Brandenburg Bundeswehr-Lkw anzuzünden. In der gleichen Nacht wurde der Berliner Stadtsoziologe Andrej Holm verhaftet. Alle vier wurden wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in der mg in Untersuchungshaft gesteckt. Ende Oktober urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch, dass der Verdacht gegen Holm nicht haltbar sei. Er wurde freigelassen. Wenig später entschied der BGH überdies, dass das Anzünden von Bundeswehrfahrzeugen kein Terrorismus sei. Gegen die mg wurde fortan noch wegen Paragraf 129, »Bildung einer kriminellen Vereinigung«, ermittelt. Die drei noch Einsitzenden kamen kurz danach frei. Die jüngsten Vorladungen stoßen in der ZeugInnengruppe auf Unverständnis. »Durch die umfassenden Überwachungen in den letzten Monaten haben die doch schon mehr als genug Erkenntnisse«, meint Beckmann.

Von Jörg Meyer