Regierung bestätigt Beschlagnahme von Schreiben
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung hat bestätigt, dass die Polizei an verschiedene Hamburger und Berliner Redaktionen von Tageszeitungen gerichtete Selbstbezichtigungsschreiben in Briefzentren der Deutschen Post AG gesucht hat. In ihrer Antwort (16/8618) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/8344) schreibt sie, die "räumlich und zeitlich beschränkten Postbeschlagmaßnahmen" hätten dem Aufspüren von derartigen Schreiben zu einem jeweils kurz zuvor verübten Brandanschlag gedient. Im Verfahren gegen die "Militante Kampagne zum Weltwirtschaftsgipfel - G8" (G8-Verfahren) sei eine an die "Hamburger Morgenpost" adressierte Briefsendung geöffnet worden. Diese habe kein Selbstbezichtigungsschreiben enthalten. Im Verfahren gegen die "militante gruppe" (mg-Verfahren) seien zwei an die "Berliner Morgenpost" und die "BZ" adressierte Briefsendungen geöffnet worden, die jeweils ein Selbstbezichtigungsschreiben der mg enthielten. Der im "G8-Verfahren" geöffnete Brief sei nach Regierungsangaben "unverzüglich wieder in den regulären Postverkehr" gegeben worden. Die im "mg-Verfahren" geöffneten Briefsendungen seien als Beweismittel "im amtlichen Gewahrsam" verblieben. Deren Beschlagnahme sei vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes bestätigt worden. Nach Angaben der Regierung seien amtliche Benachrichtigungen an die Zeitungen, die laut Strafprozessordnung erforderlich sind, durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nicht erfolgt. Die Maßnahmen seien den zu benachrichtigenden Adressaten seien bereits durch Pressemeldungen bekannt geworden.