BGH-Präsident: Kein problematisches Verhältnis zur Bundesanwaltschaft
Der scheidende Präsident des Bundesgerichtshofs BGH), Günter Hirsch, sieht trotz unterschiedlicher Auffassungen in Terrorismus-Fragen kein problematisches Verhältnis zur Bundesanwaltschaft.
Karlsruhe (ddp). Der scheidende Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), Günter Hirsch, sieht trotz unterschiedlicher Auffassungen in Terrorismus-Fragen kein problematisches Verhältnis zur Bundesanwaltschaft. Auch wenn der Staatsschutzsenat des BGH bei der Bewertung des Terrorismus-Vorwurfs gegen Beschuldigte mehrfach zu einem anderen Ergebnis als die Bundesanwaltschaft gelangt sei, sei dies juristischer Alltag», sagte Hirsch am Dienstagabend beim Jahrespresseempfang des BGH in Karlsruhe. Er sehe darin «keine grundsätzliche Problematik». Eine Politiker-Forderung nach einem Rücktritt von Generalbundesanwältin Monika Harms nannte Hirsch «abstrus».
Zuletzt hatte der 3. Strafsenat des BGH die bundesweite Großrazzia bei Gegnern des G8-Gipfels für rechtswidrig erklärt, weil die Bundesanwaltschaft für die Aktion nicht zuständig gewesen sei. Die beschuldigten Globalisierungsgegner hätten - anders als von der Bundesanwaltschaft angenommen - keine terroristische Vereinigung gebildet. Wenige Wochen zuvor hatte der BGH-Senat der Einschätzung der Bundesanwaltschaft widersprochen, dass es sich bei der linksgerichteten «militanten gruppe» (mg) im Raum Berlin um eine terroristische Vereinigung handelt. Im Februar 2007 hatte der Senat eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft verworfen, die eine verdeckte Online-Durchsuchung gegen einen Terror-Verdächtigen erreichen wollte. Nachfolger von Hirsch wird am 31. Januar Klaus Tolksdorf, der bisherige Vorsitzende des Staatsschutzsenats.