Andrej Holm zum DNA-Test geladen

Die Beschuldigten im Paragraph-129-Verfahren wegen »Mitgliedschaft in der militanten gruppe« sind zur Abgabe einer DNA-Probe aufgefordert worden. Auf Beschluss des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof sollen sie am Montag eine Speichelprobe abgeben. Das Verfahren war aufgrund fragwürdiger Ermittlungsmethoden wiederholt in die Kritik geraten. Es sei nicht erkennbar, wozu die DNA-Analysen dienen sollen, teilt das Bündnis für die Einstellung der 129-Verfahren mit. Es sieht in der angekündigten Körperzellenentnahme einen weiteren schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten.

Gegen die Vorgehensweise der Bundesanwaltschaft ruft das Bündnis für den 14. Januar (13.30 Uhr) in Berlin zum Protest auf (Polizeirevier Brunnenstraße). Zur gleichen Zeit soll dort der Beschuldigte Andrej Holm seinen genetischen Fingerabdruck hinterlassen.