Da bleibt mir glatt die Spucke weg... Andrej Holm muss DNA-Probe abgeben
"Wer vieles wagt, ist bei den
Menschen im Recht. Wer auf das meiste spucken kann, der ist ihr
Gesetzgeber, und wer am meisten wagt, genießt die meisten Rechte!" - Dostojewski, Schuld und Sühne
Am Montag den 14.1. um 14 Uhr wird Andrej Holm nach einem Beschluss des Ermittlungsrichters am BGH in Berlin eine DNA-Probe abgeben. Auch alle anderen Beschuldigten im Verfahren nach §129 StGB (Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung 'militante gruppe') sind aufgefordert worden, DNA-Proben abzugeben.
Am Montag den 14.1. um 14 Uhr wird Andrej Holm nach einem Beschluss des Ermittlungsrichters am BGH in Berlin eine DNA-Probe abgeben. Auch alle anderen Beschuldigten im Verfahren nach §129 StGB (Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung 'militante gruppe') sind aufgefordert worden, DNA-Proben abzugeben.
Die
Bundesanwaltschaft ist seit den Festnahmen im Juli 2007 mehrmals vom
Bundesgerichtshof darauf hingewiesen worden, dass sie sich im Rahmen
rechtsstaatlicher Ermittlungstätigkeit bewegen solle. Es ist nicht
erkennbar, wozu diese erneuten DNA-Analysen dienen sollen. Von den
meisten Beschuldigten im Verfahren liegen dem BKA bereits DNA-Proben
vor. So wurden im Verlauf der verdeckten Ermittlungen etwa
Zigarettenreste und Trinkflaschen eingesammelt und zur
molekularbiologischen Analyse freigegeben. Bei einigen Beschuldigten,
denen vorgeworfen wird, eher als Verfasser von Bekennerschreiben
verdächtig zu sein, ist völlig unklar, wofür die verlangten Proben
dienen sollen.
Das
Bündnis für die Einstellung der 129(a)-Verfahren sieht in der nun
angeordneten Körperzellenentnahme einen weiteren schweren Eingriff in
die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten. In den seit über einem
Jahr laufenden Ermittlungen wurden gegen die Mehrzahl der Beschuldigten
nicht mehr als die Indizien für einen Anfangsverdacht zusammengetragen.
Auch Rechtsanwalt Volker Ratzmann kritisiert den DNA-Beschluss gegen seinen Mandanten: Die BAW sucht krampfhaft nach Beweisen in einem Verfahren, das sie schon verloren hat. Sie sollte sich geschlagen geben und das Verfahren endlich einstellen.
Das Bündnis für die Einstellung der 129(a)-Verfahren ruft für Montag den 14.1. ab 13.30 Uhr gegenüber dem Polizeirevier Brunnen- Ecke Invalidenstraße in Berlin-Mitte zu einer Kundgebung unter dem Motto "Da bleibt mir glatt die Spucke weg..." gegen den ungebrochenen Ermittlungseifer der Bundesstaatsanwaltschaft auf.
Kundgebung "Da bleibt mir glatt die Spucke weg..."
Montag, 14.1. 13:30 Uhr Brunnen-/Invalidenstrasse
Annalist: Spucke für Frau Harms.