Bundesanwaltschaft ein politisches Kampfinstrument

"Was in der Jahresbilanz der Bundesanwaltschaft fehlt, ist Selbstkritik", sagte die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, am Freitag in Berlin.

In ihrer Jahrespressekonferenz hatte Generalbundesanwältin Monika Harms in Karlsruhe auf eine Reihe von Ermittlungsverfahren verwiesen, die Anschläge verhindert hätten. "Neben Verfahren, die zur Anklage gebracht wurden, gibt es aber eine ganze Reihe von Ermittlungen gerade im Terrorbereich, bei denen völlig überzogen vorgegangen wurde", so Ulla Jelpke.

Auch darüber hinaus sei Kritik angebracht. Etwa daran, dass im Mai gegen linke Wohnprojekte und Büros bundesweit Razzien durchgeführt wurden, die sich eindeutig gegen die Bewegung der Globalisierungskritiker richteten. Auch daran, dass angebliche Angehörige der "militanten gruppe" für Monate in Untersuchungshaft genommen wurden, ehe ein Haftrichter den Terrorvorwurf zurückwies.

"Zur Praxis der Bundesanwaltschaft gehört es, mit dem Paragraphen 129a (terroristische Vereinigung) auch gegen missliebige politische Bewegungen und Einzelpersonen vorzugehen. Mit konstruierten Terrorvorwürfen sollen Vorwände geschaffen werden, um schrittweise neue Überwachungsmethoden einzuführen und auch der Polizei geheimdienstliche Kompetenzen zuzugestehen", kritisierte Jelpke. So werde die Bundesanwaltschaft zum "politischen Kampfinstrument, ganz im Sinne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, aber gegen Wortlaut und Geist des Grundgesetzes".

Außerdem scheine es die Bundesanwaltschaft für notwendig zu halten, einen nach rückwärts gerichteten Kampf zu führen. "Wenn, wie angekündigt, ehemalige Aktivisten der RAF jetzt mit Beugehaft bedroht werden, um Zeugenaussagen zum Fall Schleyer zu erzwingen, ist das einfach absurd. In den RAF-Prozessen hat der Staat selbst es mit der Wahrheit und den Verteidigerrechten nicht so genau genommen. Das lässt sich nicht mehr nachholen, schon gar nicht, indem die gleichen Personen erneut mit Haft bedroht werden. Das wäre dann nur noch Gesinnungsjustiz", so Ulla Jelpke.

Gut 30 Jahre nach dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat die Bundesanwaltschaft Beugehaft für mehrere frühere RAF-Mitglieder beantragt. Die Ex-Terroristen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt, Knut Folkerts und Günther Sonnenberg sollen so zu einer Aussage gezwungen werden.