Die Bundesanwaltschaft ist ein politisches Kampfinstrument

"Was in der Jahresbilanz der Bundesanwaltschaft fehlt, ist Selbstkritik", sagt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke:

Die Bundesanwaltschaft verweist in ihrer Jahresbilanz auf eine Reihe von Ermittlungsverfahren, die Anschläge verhindert haben. Neben Verfahren, die zur Anklage gebracht wurden, gibt es aber eine ganze Reihe von Ermittlungen gerade im Terrorbereich, bei denen völlig überzogen vorgegangen wurde. Auch darüber hinaus ist Kritik angebracht. Etwa daran, dass im Mai gegen linke Wohnprojekte und Büros bundesweit Razzien durchgeführt wurden, die sich eindeutig gegen die Bewegung der Globalisierungskritiker richteten. Oder daran, dass angebliche Angehörige der "militanten gruppe" für Monate in Untersuchungshaft genommen wurden, ehe ein Haftrichter den Terrorvorwurf zurückwies.

Zur Praxis der Bundesanwaltschaft gehört es, mit dem Paragraphen 129a ("terroristische Vereinigung") auch gegen missliebige politische Bewegungen und Einzelpersonen vorzugehen. Mit konstruierten Terrorvorwürfen sollen Vorwände geschaffen werden, um schrittweise neue Überwachungsmethoden einzuführen und auch der Polizei geheimdienstliche Kompetenzen zuzugestehen. Das macht die Bundesanwaltschaft zum politischen Kampfinstrument, ganz im Sinne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, aber gegen Wortlaut und Geist des Grundgesetzes.

Außerdem scheint es die Bundesanwaltschaft für notwendig zu halten, einen nach rückwärts gerichteten Kampf zu führen. Wenn, wie angekündigt, ehemalige Aktivisten der RAF jetzt mit Beugehaft bedroht werden, um Zeugenaussagen zum Fall Schleyer zu erzwingen, ist das einfach absurd. In den RAF-Prozessen hat der Staat selbst es mit der Wahrheit und den Verteidigerrechten nicht so genau genommen. Das lässt sich nicht mehr nachholen, schon gar nicht, indem die gleichen Personen erneut mit Haft bedroht werden. Das wäre dann nur noch Gesinnungsjustiz.