DJV kritisiert Beschlagnahmung von Redaktionspost durch BKA
Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hat das Vorgehen des Bundeskriminalamtes gegen mehrere Berliner Zeitungen als schweren Verstoß gegen das Redaktionsgeheimnis kritisiert. Der Schutz des Redaktionsgeheimnisses müsse Vorrang vor dem Ermittlungsinteresse staatlicher Behörden haben, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken am Freitag in Berlin.
Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hat das Vorgehen des Bundeskriminalamtes gegen mehrere Berliner Zeitungen als schweren Verstoß gegen das Redaktionsgeheimnis kritisiert. Der Schutz des Redaktionsgeheimnisses müsse Vorrang vor dem Ermittlungsinteresse staatlicher Behörden haben, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken am Freitag in Berlin.
Nach DJV-Angaben wurde im Mai nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Post untersucht, die an die «Berliner Zeitung», die «Berliner Morgenpost», die «B.Z.» und den «Tagesspiegel» gerichtet war.
Dabei wurden Bekennerschreiben der «militanten gruppe» (mg) gesucht, der mehrere Brandanschläge in der Region zur Last gelegt werden. Nach Informationen der Deutschen und Journalisten-Union (dju) in ver.di Berlin-Brandenburg wurden zwei Briefe beschlagnahmt, kopiert und ausgewechselt.
Die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Sicherheit sei «einmal mehr zulasten der Freiheit der Medien erfolgt», kritisierte Konken. Er forderte die Ermittlungsbehörden auf, den Tenor des «Cicero»-Urteils zu berücksichtigen. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar die Durchsuchungsaktion des Bundeskriminalamtes bei der Zeitschrift «Cicero» als unverhältnismäßig verurteilt und dem Informantenschutz Vorrang vor staatlichen Ermittlungen attestiert.
Der Chefredakteur der «Berliner Morgenpost», Carsten Erdmann, äußerte ebenfalls scharfe Kritik an der Beschlagnahmung von Briefen durch die Bundesanwaltschaft. Die Bespitzelung von Redaktionen hebele den für die Presse so wichtigen Informantenschutz aus, sagte Erdmann in der «Berliner Morgenpost» (Freitagausgabe). Die Chefredaktion des «Tagesspiegels» wollte sich zum Vorgehen der Bundesanwaltschaft vorerst nicht äußern.
(ddp)