Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl gegen Soziologen Andrej H. auf

Urteil des 3. Strafsenats beim BGH. Von Beate Marcks

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute eine bereits am 18. Oktober getroffene Entscheidung bekannt gemacht, nach der der Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen Andrej H. aufgehoben ist. Es bestehe kein „hinreichender Tatverdacht“.

Andrej H. war beschuldigt worden, der als „terroristische Vereinigung“ bezeichneten „militanten gruppe“ (mg) anzugehören. Auf ihn aufmerksam geworden war man angeblich, da er in seinen Schriften eine Wortwahl verwende, wie sie auch bei Bekennerschreiben der „mg“ üblich gewesen sei. Kurz zuvor waren drei andere Personen, Florian H., Axel H. und Oliver R. verhaftet worden. Ihnen wird vorgeworfen, Brandanschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr auf dem Gelände der MAN in Brandenburg vorgenommen zu haben.

Die Inhaftierung H.´s hatte großes Aufsehen erregt, da erstens die Beweislage, auf die sich die Bundesanwaltschaft stützte, äußerst dürftig war, zweitens aber auch die Einstufung der „mg“ als „terroristisch“ zumindest als reichlich überzogen angesehen wurde. H. war denn auch bereits am 22. August wieder auf freien Fuß gesetzt worden („Haftverschonung“) . Dagegen hatte die offensichtlich sehr nervöse Bundesanwaltschaft Beschwerde erhoben. Der Strafsenat räumte zwar ein, daß H. in die „linksradikale Berliner Szene“ eingebunden sei und auch an der Erstellung der Zeitung „radikal“ mitgewirkt habe, doch reiche das für eine Inhaftierung nach § 129a nicht aus.

Eine Überprüfung, ob es sich bei der „mg“ überhaupt um eine terroristische Vereinigung im Sinne des Gesetzes handele, habe man sich aber ersparen können, da keine „hinreichend deutlichen“ Beweise für eine Mitgliedschaft in der „mg“ vorlägen. Das Ermittlungsverfahren sei aber grundsätzlich berechtigt und werde fortgesetzt.