BGH entscheidet über Andrej. H.
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am
Mittwoch, ob der Berliner Soziologe Andrej H. wieder ins Gefängnis muß.
Ihm wird vorgeworfen, sich mit angeblichen Mitgliedern der »militanten
gruppe« getroffen zu haben, die wiederum verdächtigt wird,
Brandstiftungen begangen zu haben. Der BGH hatte den auf Paragraph 129a
basierenden Haftbefehl zunächst außer Vollzug gesetzt, wogegen die
Bundesanwaltschaft Beschwerde einlegte.
Zusammen mit drei weiteren Beschuldigten war H. am 1. August zunächst in Untersuchungshaft genommen worden. Begründet wurde der Verdacht gegen ihn auch damit, daß seine wissenschaftlichen Veröffentlichungen Formulierungen enthielten, die auch die »mg« verwendet habe. Tausende Wissenschaftler hatten gegen seine Festnahme und die Kriminalisierung von Forschung und Lehre protestiert.
Zusammen mit drei weiteren Beschuldigten war H. am 1. August zunächst in Untersuchungshaft genommen worden. Begründet wurde der Verdacht gegen ihn auch damit, daß seine wissenschaftlichen Veröffentlichungen Formulierungen enthielten, die auch die »mg« verwendet habe. Tausende Wissenschaftler hatten gegen seine Festnahme und die Kriminalisierung von Forschung und Lehre protestiert.