BGH entscheidet im Oktober über Militante Gruppe
Hintergrund ist eine Änderung des Strafgesetzbuches aus dem Jahr 2002, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Deshalb sei eine gründliche Prüfung notwendig. Konkret geht es um den Paragrafen 129a, der die Bildung terroristischer Vereinigungen unter Strafe stellt.
Wegen versuchter Brandanschläge auf Bundeswehrfahrzeuge in Brandenburg an der Havel sitzen derzeit mehrere mutmaßliche Mitglieder der Militanten Gruppe in Untersuchungshaft. Den Männern aus Berlin wird unter anderem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Die Militante Gruppe hat sich sich seit dem Jahr 2001 zu zahlreichen Anschlägen bekannt.