Axel, Florian und Oliver – Verurteilte im mg-Prozess. Zum Hintergrund

Die Drei wurden im Juli 2007 in Brandenburg/Havel von einem Sondereinsatzkommando aus dem Auto heraus festgenommen. Sie sollen dabei beobachtet worden sein Brandsätze an Bundeswehrfahrzeugen angebracht zu haben. Darüber hinaus wurden sie mit Hilfe des §129a beschuldigt, „Mitglied einer terroristischen Vereinigung“, der mg – militante gruppe zu sein. Nach ihrer Verhaftung befanden sie sich knapp 4 Monate hinweg über in Untersuchungshaft. Nachdem der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die mg „nur“ als kriminelle Vereinigung nach §129 zu werten sei, wurden Axel, Florian und Oliver auf Kaution (von jeweils 30.000 Euro) entlassen.

Die drei beteiligten sich nach ihren Verhaftungen im Juli und ihrer Freilassung im September 2007 an einer umfangreichen Infotour zu dem Prozess und verfassten zahlreiche Grußwörter für antimilitaristische Mobilisierungen.

Mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der militanten Gruppe hatten sich die Ermittlungsbehörden ein Konstrukt aufgebaut, dass ihnen einerseits die Möglichkeit gab umfangreiche Ermittlungen anzustellen und andererseits zum ersten Mal strafrechtlich gegen die mg vorzugehen.

Zur Erinnerung: Die mg trat 2001 zum ersten Mal aufs politische Tablett, initiierte und trug maßgeblich die Militanzdebatte, die bis 2009 fortgesetzt wurde. Praktisch trat die mg auf mit nächtlichen Brand- und Farbbeutelanschlägen auf staatliche Behörden und Fahrzeuge zu den Themen Sozialabbau, staatlicher Rassismus, Krieg, Militarisierung, Sicherheitswahn, Überwachung, politische Repression. Die mg hat sich zu über 20 Aktionen bekannt.

Im September 2008 begann der Prozess gegen die drei, der sich bis Oktober 2009 hinziehen sollte. Im Prozess selbst gaben sie zu Beginn eine gemeinsame Prozesserklärung ab, die mit den Worten begann: „Hier sitzen die falschen auf der Anklagebank“. Sie klagten damit den Militarismus und die imperialistischen Kriege an.

Letztlich wurden Oliver und Axel zu je 3 1⁄2 Jahren Haftstrafe ohne Bewährung und Florian zu 3 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Im Juli 2011 mussten sie ihre Haft antreten.

Die Drei sind seit einigen Jahren, neben den Gefangenen aus dem 129a Verfahren in Magdeburg, die ersten Gefangenen, die aufgrund eines Organisationsdelikts innerhalb der radikalen Linken der BRD verurteilt wurden.

(red.)

Weiteres Hintergrundmaterial wie Broschüren, alle Prozessanträge und Erklärungen, sowie die zu dem Prozess erschienenen Zeitungen findet ihr unter:

www.einstellung.so36.net

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Oliver Rast
JVA Hakenfelde
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