Urteile gegen "militante Gruppe" rechtskräftig
Berlin. Rund vier Jahre nach einem gescheiterten Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge in der Stadt Brandenburg sind die Urteile gegen drei Linksextremisten jetzt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision der Verurteilten als unbegründet verworfen, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag in Berlin mit. Damit wurde das Urteil des Berliner Kammergerichts vom Oktober 2009 bestätigt.
Demnach gehörte das Trio der linksextremistischen "militanten gruppe" (mg) an. Zwei Männer wurden zu jeweils dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, ein weiterer bekam drei Jahre Gefängnis.
Der Bundesgerichtshof hatte die "militante gruppe" zuletzt als kriminelle Vereinigung eingestuft, zuvor war sie als terroristische Vereinigung angesehen worden. Der Gruppe wurden mindestens 25 Brandanschläge von 2001 bis 2007 mit einem Sachschaden von rund 840 000 Euro zur Last gelegt. Die mg erklärte 2009 ihre Selbstauflösung, woran Ermittler zweifelten.
Die Verteidigung der Linksextremisten hatte den mehr als ein Jahr dauernden Prozess in Berlin als unfair kritisiert, der von politischen Vorgaben geprägt gewesen sei. Für eine mg-Mitgliedschaft der Verurteilten gebe es nur Vermutungen, hieß es damals. Die Verteidigung hatte deshalb auch auf Plädoyers verzichtet.
Die Brandsätze unter den Fahrzeugen waren seinerzeit von Sicherheitskräften entfernt worden, bevor sie zünden konnten. Die Männer waren zuvor bereits observiert worden. Laut Berliner Urteil gab es eine klare Beweislage: Die Ermittler hätten DNA-Spuren an Flaschenhälsen und im Fluchtauto in einem Rucksack weitere Beweise gefunden.