Gedämpfte Kampfstimmung
Nach einjährigem Prozess wurden drei Mitglieder der „Militanten Gruppe“ verurteilt. Sie hatten einen Brandanschlag verübt
Von Frank Jansen
Von der Straße dröhnte, wie zu Beginn des Prozesses, Rockmusik hoch in den Gerichtssaal, zum Schluss stimmten linke Demonstranten die Internationale an. Drinnen war die Kampfstimmung gedämpft: Der 1. Strafsenat des Kammergerichts verurteilte am Freitag Axel H. (48) und Oliver R. (37) wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und versuchter Brandstiftung zu je dreieinhalb Jahren Haft. Der Mitangeklagte Florian L. (37), der an einer psychischen Krankheit leidet, erhielt drei Jahre. Es sei erwiesen, dass Axel H. seit spätestens 2005 und die beiden anderen Angeklagten seit 2006 der linksextremen, für eine „gemeingefährliche Anschlagsserie“ verantwortlichen „Militanten Gruppe“ angehörten, sagte der Vorsitzende Richter, Josef Hoch. Die Angeklagten seien auch schuldig, am 31. Juli 2007 einen Brandanschlag auf Lkws der Bundeswehr in Brandenburg/Havel versucht zu haben. Danach hatte die Polizei das Trio festgenommen.
Damit endete der mehr als einjährige Prozess, in dem sich die Justiz erstmals die seit 2001 in Berlin und Umgebung agierende und lange ungreifbar erscheinende Militante Gruppe (MG) vornahm. Die MG habe mindestens 25 Brandanschläge verübt und einen Gesamtschaden von 840 000 Euro angerichtet, sagte Hoch. Sie sei zwischen 2001 und dem Zeitpunkt der Festnahme der drei Männer „eine der aktivsten und gefährlichsten linksextremen Gruppen“ gewesen. Der Richter betonte jedoch, dass den Angeklagten die Beteiligung an Anschlägen außer der Aktion in Brandenburg/Havel nicht nachzuweisen sei – aber ihnen vorgeworfen werden müsse, sich in Kenntnis der Taten der MG angeschlossen zu haben, um eine „kommunistische Weltgesellschaft“ zu erreichen.
Die Angeklagten reagierten auf das Urteil gelassen, auch von den Linken im Saal 700 des Kriminalgerichts Moabit war kein Protest zu hören. Der Unmut hielt sich offenbar in Grenzen, weil der Strafsenat die Haftverschonung für die Angeklagten aufrechterhielt. Sie müssen sich nun einmal pro Woche bei der Polizei melden.
Das Gericht entsprach mit dem Urteil den Strafanträgen der Bundesanwaltschaft. Die Angeklagten hätten „in ihrem Bestreben, den militanten Kampf für einen Umsturz weiter voranzutreiben“ mit dem versuchten Anschlag im Juli 2007 „möglichst hohen Sachschaden erzielen und Nachahmungstaten provozieren wollen“, sagte Richter Hoch. Schon lange vor der Fahrt nach Brandenburg/Havel hatte die Polizei allerdings die drei Männer beobachtet und abgehört. Als Oliver R. und Florian L. selbst gebastelte, zeitversetzt zündende Brandsätze (Szenebegriff: „Nobelkarossentod“) bei Fahrzeugen deponierten, griffen Beamte ein.
Die Verteidiger kündigten Revision an. Mehrere Anwälte hielten dem Strafsenat vor, er habe die Mitgliedschaft der Angeklagten in der Militanten Gruppe kaum begründet. Hoch hatte allerdings mehrere Indizien aufgeführt, die auch schon die Bundesanwaltschaft genannt hatte. In der Wohnung von Florian L. wurde etwa ein mutmaßlich von der MG entworfenes „Mini-Handbuch für Militante“ entdeckt.