Terrorbande in Aktion
Noch in Haft befanden sich gestern drei weitere »Terrorismusverdächtige«. Oliver R., Axel H. und Florian L. waren vor drei Wochen von der Polizei in Brandenburg/Havel festgenommen worden, nachdem sie versucht haben sollen, drei Lastkraftwagen der Bundeswehr in Brand zu setzen. Über die Festnahme wurden gestern schockierende Details bekannt. Die drei sollen von der Polizei »krankenhausreif geschlagen und wie Guantánamo-Häftlinge behandelt« worden sein, heißt es in einer am Mittwoch verbreiteten Erklärung des »Bündnisse für die Einstellung des 129a-Verfahrens«.
Das Fahrzeug, in dem die drei unterwegs waren, wurde »einem blitzartigen Überfall gleich« blockiert und »abrupt zum Stehen gebracht«, wird der Hergang geschildert. »Dann wurden die Scheiben eingeschlagen und die Insassen durch die herausgebrochenen Fensterscheiben nach draußen gezerrt«, wobei sie »Schnittverletzungen an verschiedenen Körperstellen« erlitten.
»Den Verhafteten wurden Säcke über die Köpfe gezogen, alle drei wurden in dünne, weiße Plastik-Overalls gesteckt«, heißt es weiter. »Sie mußten gefesselt über einen langen Zeitraum auf der Straße liegen. Am nächsten Tag wurden die drei und der später festgenommene Sozialwissenschaftler Dr. Andrej H. mit großer medialer Inszenierung im Helikopter nach Karlsruhe geflogen.«
Eine »terroristische Vereinigung« wäre nach dem Strafgesetzbuch eine Bande, die auf Mord, Totschlag, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen, erpresserischen Menschenraub oder Geiselnahmen aus ist. Die einzige konkrete Tat, die den drei Verhafteten vorgeworfen wird, ist dagegen versuchte Brandstiftung. Keiner ist vorbestraft, alle leben in stabilen sozialen Verhältnissen – dennoch werden sie unter »Sonderhaftbedingungen« festgehalten.
Nach Angaben des »Bündnisses« sind die Gefangenen »einzeln und von anderen Gefangenen isoliert« 23 Stunden täglich allein in einer sechs bis acht Quadratmeter großen Zelle mit Toilette und »Waschbecken mit kaltem Wasser«. Bezeichnendes Detail: Als Axel H. am vergangenen Donnerstag nach zwei Wochen Untersuchungshaft erstmals »Familienbesuch« erlaubt wurde, habe man seinem siebenjährigen Sohn »nicht gestattet, seinen Vater zu umarmen oder zu berühren«.
Wo Generalbundesanwälte derart vorpreschen, will mancher Provinzkollege nicht zurückstehen. Wie ebenfalls gestern bekannt wurde, fand am vergangenen Donnerstag in Bonn eine Hausdurchsuchung beim Inhaber der Internetadresse antiatombonn.de statt. In einem im Mai im Vorfeld der Proteste gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm auf dieser Seite veröffentlichten Artikel wird ein »Blockade-Training« für »Aktionen des zivilen Ungehorsam« angekündigt, bei dem das »Durchfließen von Polizeiketten« geübt wurde. Für die Bonner Staatsanwaltschaft ein »Aufruf zu Straftaten«, nämlich zum »Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.