Urteile wie verlangt
Mit dreieinhalb Jahren Haft endet der Prozess gegen die letzte militante linksradikale Gruppe. Dabei bewies die Bundesanwaltschaft vor allem eines: ihre Ahnungslosigkeit über die "mg".
BERLIN taz | Nichts war normal an diesem Prozess. Auch am Freitag, dem letzten der 63 Verhandlungstage, stehen Polizeiwagen vor dem Berliner Kammergericht, werden Besucher durch penible Einlasskontrollen gezwängt, sitzen im Zuschauerraum bewaffnete Polizisten neben Linksautonomen. Angeklagt sind drei mutmaßliche Mitglieder der heute einzigen links-militanten Untergrundorganisation, der "militanten gruppe" (mg).
Als Richter Josef Hoch sein Urteil spricht, sitzen die drei Angeklagten betont gelassen zwischen ihren sechs Anwälten im holzgetäfelten Gerichtssaal. Axel H., 48-jähriger Sozialpädagoge, gräbt sich in seinen schwarzen Kapuzenpullover. Der 37-jährigen Florian L., Altenpfleger, und Oliver R., 37-jähriger Antiquariatsangestellter, stützen den Kopf in die Hände. "Es gibt keinen Zweifel, dass die Angeklagten Mitglieder der militanten gruppe sind", sagt Hoch.
Noch unbestrittener sei deren versuchte Brandstiftung an drei Bundeswehrfahrzeuge in Brandenburg/Havel. Macht drei Jahre und sechs Monate Haft für Axel H. und Oliver R. Sechs Monate weniger sind es für den psychisch erkrankten Florian L. Nichts anderes hatte die Bundesanwaltschaft für deren Mitgliedschaft in einer kriminellen Gruppe nach Paragraf 129 und der versuchter schweren Brandstiftung gefordert. Durch die Fenster dringen die Bässe der Solidaritätskundgebung vor dem Gerichtsgebäude. Im Saal fällt nach dem Urteilsspruch kein Mucks.
Seit September 2008 saßen die drei, alle nicht vorbestraft, vor dem Kammergericht. Nur am ersten Prozesstag verlas Axel H. eine Erklärung: "Hier sitzen die falschen Leute auf der Anklagebank. Auf die Anklagebank gehören Kriegstreiber, Kriegsbefürworter und Rüstungskonzerne. Sie sind die kriminellen Vereinigungen. Sie sind anzuklagen." Dann schwiegen sie.
Bei dem versuchten Brandanschlag vom Juli 2007 in Brandenburg/Havel gab es nichts zu deuteln. Ermittler, die hatten die Angeklagten nicht seit Monaten, sondern auch am Tatort beobachtet. An den Brandsätzen fanden sich DNA-Spuren der Angeklagten, an deren Rucksäcken Benzinspuren. Die Verteidigung setzte denn auch auf die politische Aufladung der Tat - als legitimer Widerstandsakt gegen die "völkerrechtswidrigen Kriegseinsätze" der Bundesrepublik in Kosovo, Irak und Afghanistan.
Richter Hoch wischte das beiseite. Als Mitglieder der mg seien die Angeklagten keine Antimilitaristen, sondern Gewaltbefürworter. Seit 2005 und 2006 sollen Florian L., Oliver R. und Axel H. bei der Gruppe mitgewirkt haben, so Hoch. Dafür sprächen eine Reihe von Beweisen: die Brandsätze im mg-Stil (Marke "Nobelkarossentod") in Brandenburg/Havel, beschlagnahmte Fotos von früheren mg-Anschlagszielen, ein bei Florian L. gefundenes, von der mg verfasstes "Minihandbuch für Militante", ein Kalender, in dem Einträge mit dem Stichwort "Auto" mit Anschlägen der mg zusammenfallen. Zudem habe sich die mg seit der Verhaftung der drei Angeklagten in "Schockstarre" befunden. Die Auflösung der Gruppe im Juli habe dagegen den "durchsichtigen Zweck" der Entlastung der Angeklagten gehabt.
Alles nur Indizien und kaum nachprüfbare Informationen des Verfassungsschutzes, monierten die Verteidiger. Die Verurteilung hätte von Beginn an festgestanden. "Zu groß war der Druck, Erfolge in Sachen mg vorweisen zu können", so Anwältin Undine Weyers. Akten seien der Verteidigung nicht zugestellt worden, andere manipuliert gewesen, Zeugen hätten gelogen. Am Ende kapitulierten die Anwälte und verzichteten auf ihr Schlussplädoyer.
Tatsächlich offenbarte die Bundesanwaltschaft eines: Dass sie herzlich wenig über die mg weiß. Ein V-Mann des Bundesverfassungsschutzes, der die Angeklagten als Mitglieder der mg belastet hatte, musste einräumen, dies nur vom "Hörensagen" zu wissen. BKA-Leute sagten mit Perücken und angeklebten Bärten aus. Zwei Ermittler gestanden, selbst Texte im linken Infoblatt Interim veröffentlicht zu haben, um die mg zu einer Reaktion zu provozieren. "Mit einem rechtstaatlichen und fairen Verfahren hatte das nichts zu tun", kritisiert Anwältin Weyers. Man werde in Revision gehen.