Andrej H. aus U-Haft entlassen - BAW legt Beschwerde ein
»Der Haftbefehl wurde nicht aufgehoben, sondern der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof hat meinen Mandanten nach Zahlung einer Kaution und unter Auferlegung verschiedener Auflagen von der Untersuchungshaft verschont«, erklärte Anwältin Christina Klemm die Haftverschonung.
Für den Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof bedeute dies, dass der Fluchtgefahr des Beschuldigten mit weniger einschneidenden Mitteln als der Untersuchungshaft begegnet werden könne, so Klemm. Eine Einschätzung, die die Bundesanwaltschaft offenbar nicht teilt. Denn die oberste Strafverfolgungsbehörde hat nach Angaben der Strafverteidigerin Klemm gegen die vorläufige Freilassung Beschwerde eingelegt. Eine Begründung der BAW lag bis zum Redaktionsschluss nicht vor.
Trotz der überraschenden Freilassung versammelten sich am Abend Unterstützer der Beschuldigten vor dem Gefängnis in Moabit, um unter dem Motto »Alle raus jetzt!« die Freilassung für die drei noch in Untersuchungshaft einsitzenden Beschuldigten, denen die BAW die Mitgliedschaft in der ihrer Meinung nach terroristischen Vereinigung »mg« vorwirft, zu fordern.