Buchmesse 09 und linguistischer Fingerabdruck
Literatur als Gefahrengut und Gefahrenquelle – nicht nur in China
Bundeskanzlerin Angelika Merkel lobt anlässlich der Eröffnung der Buchmesse in Frankfurt die Literatur als Waffe gegen Unrecht:"Bücher stoßen an, sie bieten Reibeflächen, sie provozieren, kritisieren und stellen Unterschiede heraus – Unterschiede, die eine Diktatur gefährden und eine Demokratie auszeichnen."
Nehmen wir sie beim Wort...
Bundeskanzlerin Angelika Merkel lobt anlässlich der Eröffnung der Buchmesse in Frankfurt die Literatur als Waffe gegen Unrecht:"Bücher stoßen an, sie bieten Reibeflächen, sie provozieren, kritisieren und stellen Unterschiede heraus – Unterschiede, die eine Diktatur gefährden und eine Demokratie auszeichnen."
Nehmen wir sie beim Wort...
Buchmesse 2009 und der linguistische Fingerabdruck Literatur als Gefahrengut und Gefahrenquelle – nicht nur in China
Zur Eröffnung der Frankfurter Buchmesse hielt die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am 13.10.2009 eine Rede, in der sie die Gelegenheit nutzte, der chinesischen Staatsführung Nachhilfeunterricht in Sachen Menschenrechte und Meinungsfreiheit zu erteilen. Dabei ließ sie es sich nicht nehmen, ein Hohelied auf die Freiheit der Literatur anzustimmen:»Bücher fordern unsere Aktivität, sie beflügeln vor allen Dingen unsere Phantasie. Das macht sie, für mich jedenfalls, einzigartig und unverzichtbar. Phantasie kennt bekanntlich keine Grenzen. Sie beflügelt uns, offen für Neues zu sein und uns immer wieder auf Neues einzulassen (…) Bücher stoßen an, sie bieten Reibeflächen, sie provozieren, kritisieren und stellen Unterschiede heraus – Unterschiede, die eine Diktatur gefährden und eine Demokratie auszeichnen.«
Selbstverständlich gehört es zu einer Demokratie, dass ›embedded‹ Pressevertreter nicht im Traum auf die Idee kamen, nachzufragen, ob die Bundeskanzlerin diese paradigmatische Aussage auch auf das Land der Dichter und Denker anwenden würde - ob sie diese Unterscheidung wirklich erst meine.
Hat die Bundeskanzlerin tatsächlich nicht bekommen, dass vor Jahren eine ›Säuberungswelle‹ durch Hörfunk- und Fernsehanstalten und auflagestarke Printmedien ging, der viele kritische JournalistInnen und MedienmacherInnen zum Opfer fielen? Und weiß sie wirklich nicht, dass viele kleine Publikationen deshalb ›kritische‹ Berichte nicht veröffentlichen, weil sie finanziell baden gehen würden, bevor sie einen Prozess womöglich gewinnen würden?
Man braucht keine Diktatur, um ›Literatur‹ als Beweismittel zur strafrechtlichen Verfolgung anzuführen bzw. zum Gegenstand geheimdienstlicher Überwachung zu machen!
Vor zwei Jahren landete Andrej Holm, der als Soziologe zur Stadtentwicklung arbeitet und sich u.a. kritisch zur ›Gentrifizierung‹ äußert, wegen ›linguistischer Nähe‹ zur ›Militanten Gruppe‹ (mg) für mehrere Monate im Knast. Mit »Neun Wörter – ein Terrorverdacht« beschrieb die Frankfurter Rundschau sehr treffend und alles andere als gekürzt die staatsanwaltschaftliche Beweisführung, die zum Haftbefehl und dessen Vollstreckung führte. Was sich wie ein Witz anhört und der Welt des Großen Diktators von Charlin Chaplin entlehnt sein könnte, machte Andrej Holm dringend verdächtig, Mitglied in einer terroristischen Vereinigung zu sein: Das Bundeskriminalamt fand heraus, dass es zwischen einem Text von besagtem Soziologen und Bekennerschreiben der ›mg‹ eine »Vielzahl« von Übereinstimmungen gäbe, um genau zu sein um besagte Neun: Wörter wie ›Reproduktion‹, ›implodieren‹, ›politische Praxis‹ oder das nicht ganz leichte Wort ›Gentrifizierung‹ würden in beiden Texten auftauchen.
Was beweist das, außer dass man der deutschen Sprache mächtig ist und sich bei bestimmten Themen ähnliche Worte finden lassen?
Aufgrund einer breiten Solidaritätsbewegung kam er zwar wieder frei – das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Mitgliedschaft in bzw. der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 wird hingegen bis heute fortgeführt.
Der ›linguistische Fingerabdruck‹
Wie passt ›anstößige‹ und ›provozierende‹ Literatur, die eine Demokratie auszeichnet, mit dem ›linguistischen Fingerabdruck‹ zusammen, den Polizeidienste in Deutschland erstellen und für ›beweiserheblich‹ halten?
Wo ordnet man die Staatsverfassung der Bundesrepublik Deutschland ein, wenn ›anstößige‹ und ›provozierende‹ Texte nicht als Auszeichnung verstanden werden, sondern im Rahmen der ›Gefahrenabwehr‹ vom Geheimdienst, hier dem Verfassungsschutz, überwacht und als ›Hintergrund‹ zur Begründung von Ermittlungsverfahren und Verfolgungsmaßnahmen genutzt werden?
Nachdem ich im Jahr 2007 davon unterrichtet wurde, dass vor sieben Jahren sechs Monate lang meine Post gelesen und mein Telefon abgehört wurden, stellte ich einen Antrag beim Bundesamt für Verfassungsschutz, Auskunft darüber zu bekommen, welche ›Erkenntnisse‹ über mich gesammelt und zur Begründung eines Ermittlungsverfahrens bereitgestellt wurden. Neben zahlreichen anderen ›Informationen‹, die eine Zeitspanne von 30 Jahren abdecken, überraschte mich doch nachstehende geheimdienstliche Literatursammlung:
»Des Weiteren sind Presseveröffentlichungen Ihres Mandanten erfasst:
In der Berliner Szenepublikation INTERIM vom 14. Dezember 2000 wandte sich Ihr Mandant mit mehreren anderen Personen an Tarek MOUSLI, der in einem Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes wegen des Verdachts der Rädelsführerschaft in den ›Revolutionären Zellen‹ (RZ) verhaftet worden war und als Hauptbelastungszeuge (»Kronzeuge«) umfangreiche Aussagen über die - nach Ansicht der Autoren »angebliche« -Verwicklung von Personen in Aktivitäten der RZ gemacht hatte. Die Autoren forderten MOUSLI auf, seine Aussagen zurückzunehmen, um die Freilassung der inhaftierten und letztlich wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung RZ Verurteilten zu erreichen.
Die nach eigenen Angaben marxistische Tageszeitung ›junge Welt‹ (jW) veröffentlichte am 21. Januar 2002 einen Beitrag Ihres Mandanten mit dem Titel: ›Just-in-time Produktion - Die Globalisierung der Märkte und die Latenz zum Weltkrieg. Die NATO im Kriegszustand.
Am 21./22. Januar 2003 erschien in der jW ein Artikel Ihres Mandanten unter dem Titel: ›Ohne Gott und Adorno -Warum es Gründe gibt, gegen den Irak-Krieg zu sein und dem deutschen Frieden nicht zu trauen - Die Neuordnung des Nahen und Mittleren Ostens‹.
Dieselbe Zeitschrift veröffentlichte einen weiteren Beitrag Ihres Mandanten am 29. April 2003 unter dem Titel: ›Der Gefährder‹. Darin äußerte sich Ihr Mandant zu den im Vorfeld von Demonstrationen zum 1. Mai durch die Polizei vorgenommenen Ansprachen von Personen, die als ›Gefährderinnen und Gefährder‹ eingestuft wurden.
Die ›INTERIM‹ veröffentlichte in der Ausgabe vom 1. September 2005 eine Erklärung der ›militanten gruppe‹ (mg). Der Text war eine Reaktion auf den Beitrag Ihres Mandanten mit dem Titel ›Teuflische Enge‹, der in der jW vom 3. August 2005 veröffentlicht worden war.
Im Mai 2002 wurde im Internet (www.gegeninformationsbüro.de/antidoitsch.html) ein von Ihrem Mandanten unterzeichneter Beitrag: ›ANTIDEUTSCHE KRIEGSFÜHRUNG - EIN LEHRGANG FÜR ANFÄNGERINNEN UND FORTGESCHRITTENE‹ festgestellt.
Ein von Ihrem Mandanten etwa 2004/2005 erstellter Text mit der Überschrift: ›Skizze einer politischen Plattform‹ dient linksextremistischen Gruppierungen als Diskussionsgrundlage.«
Dass es sich dabei nur um eine selektive Auswahl handelt, um eine Geruchsprobe, machte das BfV im selben Schreiben deutlich:
»Obwohl … kein gesetzlicher Auskunftsanspruch besteht, teilen wir Ihnen im Wege des Ermessens mit, dass das BfV im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG die folgenden Informationen über Aktivitäten Ihres Mandanten mit linksextremistischem Hintergrund oder Bezug gesammelt hat…. Eine weitergehende, umfassende Auskunft zu etwaigen Datenspeicherungen aufgrund sonstiger (…) Sachverhalte kommt im Hinblick auf die Geheimhaltungsinteressen des BfV nicht in Betracht. Des Weiteren würde es einen - bedingt durch fehlenden Sachvortrag - unverhältnismäßigen Aufwand verursachen, Akten darauf hin zu sichten, ob Ihr Mandant in ihnen namentlich erwähnt ist. Das sagt nichts darüber aus, ob hier weitere Daten zu Ihrem Mandanten erfasst sind oder nicht.« Schreiben des Bundesamt für Verfassungsschutz vom 7.9.2007
Was beweist diese geheimdienstliche Literaturliste, wenn man einmal nicht auf die Bundeskanzlerin hört? Ganz klar und eindeutig »ein intellektuelles Vorbereitungsstadium« . Auf was? Auf schwere Straftaten, was sonst?
Exakt mit dieser Begründung fühlt sich der Verfassungsschutz völlig berechtigt, diese Literatursammlung aufzubewahren – länger als in jedem Buchladen.
Laut Verfassung sammelt der Verfassungsschutz diese »Anhaltspunkte für einen Verdacht«, um dann zu prüfen, ob dieser nachrichtendienstlich gehegte Verdacht begründet ist oder nicht. Das hört sich vernünftig und folgerichtig an.
Wie bereits erwähnt, wurde genau das mit allen Mitteln bis hin zum Abhören des Telefons und der Überwachung des Postverkehrs über ein Jahr lang getan – ergebnislos.
Ändert das etwas an dem Verdacht? Ändert das etwas daran, dass diese Literaturliste beim Verfassungsschutz gespeichert ist? Nein.
Zweifellos schaffen es hier einige wenige ›Fälle‹, auch an eine breite Öffentlichkeit zu gelangen – was in China aussichtslos ist. Was jedoch auffallen und beängstigen müsste, ist doch der Umstand, dass diese ›Skandale‹ völlig wirkungslos bleiben: Im Gegenteil: Was vor Jahren noch rechts- und verfassungswidrig war, wird einfach über neue gesetzliche Grundlagen und Befugnisse ›legalisiert‹.
Wer mehr Hintergründe zu dem hier angeführten Fall wissen möchte, der möge sich hier umsehen:www.wolfwetzel.wordpress.com/VerfassungsBruchschutz
Wolf Wetzel