Haftstrafen für Brandanschlag auf Bundeswehr gefordert
Wegen eines versuchten Brandanschlags auf Fahrzeuge der Bundeswehr stehen drei Berliner vor Gericht. Sie sollen Mitglieder der linksextremen „militanten gruppe" sein, von der trotz offizieller Auflösung weiterhin Gefahr ausgehe, so die Staatsanwaltschaft.
Im Prozess um Brandanschläge der linksextremen „militante gruppe“ hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag mehrjährige Haftstrafen beantragt. Vor dem Berliner Kammergericht forderte sie für die drei Angeklagten Freiheitsstrafen von drei Jahren bis zu drei Jahren und sechs Monaten. Der Ankläger zeigte sich überzeugt, dass die heute 37- bis 48-jährigen Berliner in der Gruppierung aktiv gewesen seien und als „Mitgliedsbeitrag“ im Juli 2007 versucht hätten, drei Lastkraftwagen der Bundeswehr in Brandenburg/Havel in Brand zu setzen. Es entstand kein Schaden. Die Zündvorrichtungen konnten entfernt werden. Nur durch das rechtzeitige Einschreiten der Polizei sei verhindert worden, dass sich das Benzin entzündet habe, hieß es im Plädoyer. Die Angeklagten waren nach wochenlanger Observation unmittelbar nach dem Anschlagsversuch am Tatort festgenommen worden.
Das Trio soll wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und versuchter Brandstiftung schuldig gesprochen werden, forderte die Bundesanwaltschaft. Die Angeklagten im Alter von 37 bis 48 Jahren seien Überzeugungstäter, die keine Reue zeigten.
Die „militante gruppe“ ist nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft eine der aktivsten linksextremen Gruppen in Deutschland. Bei 25 Brandanschlägen in den Jahren 2001 bis 2007 soll ein Sachschaden von rund 840.000 Euro entstanden sein.
Die „militante gruppe“ ist laut Staatsanwaltschaft eine der aktivsten linksextremistischen Gruppen gewesen. Im Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung habe die Gruppe „keine Scheu vor dem Einsatz gemeingefährlicher Mittel“ gehabt. Auch vor der Gefährdung von Menschenleben sei sie nicht zurückgeschreckt. Im Juli dieses Jahres hatte die Vereinigung ihre Auflösung erklärt. Die Ankläger gehen allerdings davon aus, dass sich die Gruppierung nur umbenannt hat und rechnen mit weiteren Straftaten.
Der Prozess wird am kommenden Mittwoch und Donnerstag mit Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt. Das Urteil wird am 16. Oktober erwartet.dpa/ddp/sh