MG-Verfahren geht in die letzte Runde. TagX in Vorbereitung

Die Prozess-Sommerferien des Verfahrens gegen drei Berliner Aktivisten aus der radikalen Linken sind bald vorbei, und Ende September ist mit einem Urteilsspruch zu rechnen. Den drei Männern wird seit September 2008 vor dem Berliner Kammergericht wegen eines versuchten Brandanschlags auf NATO-Kriegsgerät (3 Bundeswehr-LKWs) und der Mitgliedschaft in der jüngst aufgelösten militanten gruppe (mg) der Prozess gemacht. Vom Kammergericht sind noch sechs Verhandlungstermine für Beweisanträge der Verteidigung und Plädoyers der widerstreitenden Parteien angesetzt worden. Nach den Erfahrungen der vergangenen Sitzungen kann man erwarten, dass auch die letzten Anträge der Verteidigung als „unbegründet“ abgeschmettert werden. Nach 54 Verhandlungstagen zeigt sich für die ProzessbeobachterInnen und dem interessierten Publikum weiterhin der ungehemmte Verurteilungswille des sog. Strafsenats. Den Angeklagten drohen mehrjährige Haftstrafen.

Selbst das schriftliche Interview der (mg), welches in der neuen Ausgabe der Untergrundzeitschrift der Revolutionären Linken (RL), „radikal“ (http://home.arcor.de/radi161/), veröffentlicht wurde, ist vom Strafsenat bislang lediglich im sog. Selbstleseverfahren eingeführt worden, d.h., es ist nicht Gegenstand der mündlichen Hauptverhandlung. Die offenbar als authentisch gewerteten Beiträge der (mg) in der „radikal“ bergen durchaus eine gewisse Sprengkraft für den Ausgang des Verfahrens. Denn zum einen erklärt die (mg), dass die drei auf der Anklagebank sitzenden linken Aktivisten keine Mitglieder ihrer Gruppierung seien, zum anderen bekennt sie sich zu drei Brandanschlägen Anfang des Jahres. Brisant ist das deshalb, weil die Bundesanwaltschaft (BAW) den Dreien seit Prozessbeginn hartnäckig die (mg)-Mitgliedschaft nachsagt und dies unter anderem damit begründet, dass seit ihrer Festnahme im Sommer 2007 keine Anschläge der (mg) mehr zu verzeichnen gewesen seien.

Aus der Sicht der BAW und des Strafsenats ist es verständlich, dass die neuen (mg)-Texte weitestgehend unter dem Aktendeckel gehalten werden sollen, da sie dem Anklagekonstrukt völlig den Boden entziehen. Umso mehr wird es während der kommenden Gerichtstermine die Aufgabe der Verteidigung sein, die Bekundungen der (mg) mittels Beweisanträge direkt in die Hauptverhandlung einführen zu lassen. Öffentlicher Druck kann da nur helfen, zumal dieses Verfahren einen Präzedenzfall darstellt. Zum ersten Mal sollen vermeintliche Angehörige der ehemaligen (mg) nach §129 (Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“) abgeurteilt werden. Falls dieser Staatsschutzparagraf hier durchkommen sollte, wäre der Grundstein dafür gelegt, dass der § 129 für künftige Verfahren, die mit der (mg) in Zusammenhang gebracht werden, griffbereit liegt. Eine Verurteilung nach § 129 dürfte dann nur noch reine Formsache sein.

Verschiedene Gruppen aus der radikalen Linken organisieren aus Solidarität mit den Angeklagten im (mg)-Prozess einen dezentralen, bundesweiten Aktionstag. Das Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen ruft ausdrücklich zu einer Beteiligung auf. Die TagX Kundgebung findet um 8.00 Uhr vor dem Kriminalgericht Berlin-Moabit und die TagX-Demonstration um 19.00 Uhr am Kottbusser Tor in Berlin-Kreuzberg statt. (Red.)

Weitere Infos:
www.perspektive.nostate.net
www.arab.antifa.de, www.antifa.de

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