Prozessbeobachtung durch das BKA zu Ausbildungszwecken
Inneres/Antwort
Berlin: (hib/DAK) Die Prozessbeobachtung durch Personen des Bundeskriminalamts (BKA) erfolgt mit dem gleichen rechtlichen Status wie bei allen Vertretern der Öffentlichkeit und dient darüber hinaus Aus- und Fortbildungszwecken. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/10982) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/10774) zur Beobachtung einer Hauptverhandlung vor dem Kammergericht Berlin durch das BKA. Die Fraktion wollte unter anderem wissen, auf welcher Rechtsgrundlage das BKA handele und welche Erkenntnisse es sich davon verspreche.
Die Regierung verweist darauf, dass Hauptverhandlungen grundsätzlich öffentlich seien und darüber hinaus die Zustimmung des Vorsitzenden Richters eingeholt worden sei. Ziel sei es, bisher nicht bekannt gewordene Hinweise aufzunehmen und polizeilich zu bewerten. Eine einschüchternde Wirkung durch das BKA auf andere Prozessbesucher sei nicht ersichtlich, heißt es in der Antwort weiter.