Zum zweiten Prozesstag im sog. [mg] Verfahren gegen Axel, Florian und Oliver
Kurz nach nach Beginn des zweiten Prozesstages nahm die BAW (Bundesanwaltschaft) Stellung zu den bisher beantragten Punkten der Verteidigung. Demnach ist sie der Auffassung, dass zu jederzeit der Ermittlungen, das Trennungsgebot der beteiligten Dienste gegeben war. Dies darf angezweifelt werden da die KGT (Koordinierungsgruppe Terrorismus) mehrmals in den Ermittlungsakten benannt wurde. Diese setzt sich zusammen aus BKA, Verfassungsschutz und Generalbundesanwalt mit den Polizeien der Länder. Desweiteren sehen sie keine Anhaltspunkte dafür, das Prozessakten vorenthalten wurden. Die Verfahren wurden nach ihrer Ansicht ordnungsgemäß abgetrennt. Einsicht der Verteidigung in die Akten die zur Anklage gegen Axel, Florian und Oliver geführt haben, war nach ihrer Meinung jederzeit möglich. Die Akten zu den teilweise noch laufenden Ermittlungen gegen andere, seien aus Datenschutz gründen nicht möglich und für dieses Verfahren auch nicht notwendig. Ausserdem äusserten sie sich, dass ein „einheitlicher Prozess gegen die [mg] nicht geführt wird“. Die BAW klagt sie also an als [mg] Mitglieder, nicht als ganzes. Dies widerspricht sich zum Beispiel mit der Tatsache, dass in den Prozess am heutigen Tag alle „Selbstbezichtigungsschreiben“ der [mg] eingeführt wurden und somit Gegenstand des Prozesses werden. Diese sollen in „selbstlesung“ der Verteidigung später behandelt werden. Insgesamt wurden 28 Schreiben benannt, die später im Prozess ausgewertet werden sollen. Die Verteidigung protestierte dagegen und forderte das diese insgesamt verlesen werden sollen und einzeln dazu Stellung bezogen werden kann, da einerseits nicht geklärt sei ob alle diese Anschläge wirklich stattgefunden haben und nicht etwa eine Erfindung der Behörden seinen. Ausserdem sei es in „selbstlesung“ nicht möglich eine etwaige Übereinstimmung in Bezug auf Linguistik und Schreibstil festzustellen. Der Vorsitzende lehnte den Einspruch ab und beschloss die „selbstlesung“, was wiederum zu einem Antrag führte, das die Verteidigung dazu mind. drei Wochen benötig. Diesem wurde „großzügig“ soweit stattgegeben.
Die Stellungnahme der BAW konnte der Verteidigung nicht als Abschrift ausgehändigt werden, da diese wörtlich „Ein Konzept sei und nicht ausgearbeitet und deshalb nicht zu Protokoll gegeben wird“, diese Aussage löste abermals etwas Gelächter aus, was am heutigen Tag jedoch nicht vom Vorsitzendem angemahnt wurde. Zur Sicherheitsverfügung des Gerichtes, was z.B. bewaffnete BeamtInnen und StaatsschützlerInnen im Gerichtssaal erlaubt, sowie massive Sicherheitsvorkehrungen gegen BesucherInnen mit sich bringt, äusserte sich der Vorsitzende soweit, dass der Eröffnungstag gezeigt habe das Klatschen des Publikums und „Ruhestörung von aussen“ (Die ordnungsgemäß angemeldete Kundgebung auf der anderen Straßenseite) diese weiterhin rechtfertigen. Er habe sich durch eine Befragung eines Justizmitarbeiters davon überzeugt, dass die Kopien der Ausweise ordnungsgemäß vernichtet wurden und keine PolizeibeamtInnen zu diesen Zugang hatten. Auf Antrag der Verteidigung warum denn nur ein Blatt Papier und ein Taschentuch mit in den Saal genommen werden dürfe und welche sicherheitsrelevanten Maßnahmen dahinter stecken würden, reagierte der Vorsitzende mit Unwissenheit. Dies sei ihm bis heute nicht bekannt gewesen. Er ordnete an, das ab heute dass Publikum zehn Blatt und eine Packung Taschentücher mit in den Saal nehmen könnte. Ausserdem wurden Anträge der Verteidigung statt gegeben, in dem sie die Einstellung der Meldepflicht der Angeklagten bei einer Polizeidienststelle forderten. Diese sei hinfällig, da die Angeklagten sich vor Gericht in den Verhandlungen zeigen würden und das Gericht sie somit sogar öfter sieht als die Polizei. Bisher mussten sich Axel, Florian und Oliver einmal im Monat jeweils Mittwochs melden um nachzuweisen das sie sich dem Verfahren nicht entziehen würden. Der Vorsitzende wies jedoch darauf hin das bei unentschuldigtem fernbleiben, dies zur sofortigen Verhaftung und sogar zur Wiederaufnahme des Haftbefehls führen würde. Weiter gehts am 08.Oktober um 13.00 Uhr. Kommt zahlreich und unterstützt die Angeklagten.
Am Rande kam es übrigens noch zu einem Zwischenfall. Ein Kameramensch aus dem Soli Spektrum wurde vor dem Gericht vermutlich von einem Neonazi angegriffen, dabei erlitt leine Kamera vermutlich schaden.
Artikel zur KGT - Koordinationsgruppe Terrorismus: http://www.nadir.org/nadir/archiv/Repression/bad_kleinen/32kgt.html