Urteile im Stuttgarter DHKP-C-Prozess / Privatknast in Großbeeren
Urteile im Stuttgarter DHKP-C-Prozess
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat Anfang August drei türkische Linke zu Haftstrafen zwischen knapp drei und fünf Jahren verurteilt. Die Richter folgten in ihrer Urteilsbegründung im wesentlichen der Anklage. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten Mitglieder der in der BRD verbotenen Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) sind und deren bewaffneten Kampf in der Türkei von Deutschland aus aktiv unterstützt haben. Das Urteil kam durch Absprachen zwischen Gericht, Bundesanwaltschaft und Verteidigung zustande. Seit März 2008 mussten sich die drei Angeklagten sowie Devrim G. und Ahmet Y. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129 b StGB) verantworten. Das Verfahren gegen G. und Y. wurde abgetrennt und wird weiter verhandelt. Während des Prozesses, der insgesamt 15 Monate dauerte, wurde als Zeuge auch ein Referatsleiter der Anti-Terror-Abteilung der Istanbuler Polizei vernommen, gegen den zwei Anklagen wegen Folter im Amt anhängig sind. Die Verteidigung hatte immer wieder kritisiert, dass Unterlagen aus der Türkei, auf deren Grundlage der Prozess geführt wird, durch Folter zustande gekommen seien.
Privatknast in Großbeeren
Aufgrund von Überbelegungen der Justizvollzugsanstalten (JVA) plant der Berliner Senat seit den 1990er Jahren einen Knastneubau für ca. 650 männliche Gefangene für den geschlossenen Vollzug. Im Juli 2009 wurden mit den Bauarbeiten für die JVA Heidering (zwischen Ludwigsfelde und Großbeeren, ca. drei Kilometer südlich der Stadtgrenze von Berlin) begonnen. Der Knast soll Anfang 2012 fertiggestellt werden. Das Grazer Architekturbüro hohensinn architekturgewann kürzlich den Architekturwettbewerb. Für den Bau und den Betrieb gilt der französische Vinci-Konzern als potenzieller Kandidat. Neu an dem Konzept ist die Teilprivatisierung, d. h. die Einbeziehung von privaten Dienstleistungsunternehmen. Dem soll sich eine schrittweise Privatisierung der anderen Berliner Knäste anschließen.
„Im Wesentlichen kommen hierfür das Gebäudemanagement, die Qualifizierung und Beschäftigung der Gefangenen, die Durchführung von Freizeitmaßnahmen für Gefangene sowie Teile der Versorgung der Gefangenen in Betracht.“ In seiner Entscheidung, lediglich einige Aufgaben im Vollzug privaten Unternehmen zu überantworten, hat sich der Senat von dem Grundsatz leiten lassen, dass alle für die Sicherheit und Resozialisierung der Gefangenen bedeutsamen Aufgaben von staatlichen Bediensteten erledigt werden sollen, soweit eine Pressemitteilung des Senats vom 13. Juni 2006. Eine Beschäftigungsquote von 75 Prozent ist angestrebt. Ein weiterer teilprivatisierter Knast liegt im hessischen Hünfeld bei Fulda und wird von der Servo GmbH seit Dezember 2005 betrieben.