Bericht vom vierten Prozesstag (09.10.08)
Vernehmung von drei Zeugen und Stellungnahme der BAW zu den gestrigen Befangenheitsanträgen
Der Prozesstag begann mit dem Hinweis einer Verteidigerin, dass es einem Angeklagten gesundheitlich nicht so gut gehe. Richter Hoch antwortete, der Angeklagte möge Bescheid geben, wenn er Pausen brauche.
Der erste Zeuge dieses Verhandlungstages wurde aufgerufen: Karsten Klenke, 34, Kriminalhauptkommissar (KHK) vom Bundeskriminalamt(BKA) Wiesbaden. Abteilung allgemeine Spurensicherung. Nach der Zeugenbelehrung durch Richter Hoch gab der Zeuge an in der Woche vom 31.7.2007 Bereitschaft gehabt zu haben. Er sei dann zum Tatort MAN-Gelände in Brandenburg gerufen worden und dort von Kollegen des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin und Brandenburg eingewiesen worden. Er habe dort zwischen acht bis zehn DNA-Abriebsspuren im Einstiegsbereich (Maschendrahtzaun, Bauzaun) genommen.
Auf Nachfrage des Richters Hoch, das ja auch Flaschenhälse untersucht worden seien, gab der Zeuge Klenke an, diese nicht selbst vor Ort gesichert zu haben. Diese wurden von anderen Kollegen aus Brandenburg übergeben. Er habe die Flaschen nicht in Brandenburg gesehen, sondern erst in Wiesbaden. Die Untersuchung erfolgte durch einen Kollegen. Es wurden keine Spuren daran gefunden.
Anschließend wurde der Zeuge gefragt, ob er auch ein sogenanntes Minihandbuch untersucht habe. Davon habe er nur gehört, er habe es nicht untersucht. Er habe auch mit anderen Kollegen einen Opel Astra Caravan Farbe rot untersucht und fotografiert. Aus diesem Fahrzeug seien Vergleichsspuren aus Sitzen und dem Teppich genommen worden. Er konnte sich aber trotz Nachfrage des Richters Hoch nicht erinnern, daß wichtige Spuren gefunden wurden.
Richter Hoch las dem Zeugen aus einer Asservatenliste vor, was die Verteidiger zu Einwänden veranlasste. Da sich der Zeuge von sich aus erinnern sollte. Da dies nicht der Fall war wurde cirka zehn Minuten eine Asservatenliste von Richter Hanschke verlesen die Kunststoffflaschen verschiedener Firmen und verschiedenen Inhalts, sowie diverse Klebebandstücke auflistete. Zudem Stücke des Maschendrahtzaunes und des Absperrgitters und verschiedene Objektträger mit DNA-Abriebsspuren,Faserspuren und eine Brandschutttüte.
Dann wurde der Zeuge zu weiteren Asservaten befragt, mit denen er sich beschäftigt hatte. Es folgte eine Verlesung von verschiedenen Texten die gefunden worden waren. Der Zeuge konnte sich aber im Einzelnen nicht daran erinnern. Auf eine weitere Nachfrage, ob auch ein sogenanntes Minihandbuch dabei gewesen sei, antwortete der Zeuge mag sein. Es könne sein, dass er dort daktyloskopische Spuren (= Fingerabdrücke)gesichert habe, er müsse dies aber auf seinem Bericht nachlesen.
Der Richter fragte nach einem Benzinkanister der bei einer Wohnungsdurchsuchung gefunden worden sei. Diesen habe der Zeuge aber an andere Abteilungen weitergereicht, da er nur für allgemeine Spuren zuständig sei.
Dann wurde ihm eine schwarz-weiß Kopie einer gefundenen Wollmaske gezeigt, die er fotografiert haben soll. Er selbst konnte sich aber an keine Spuren erinnern und war sich nicht sicher, ob er diese an die Kriminaltechnik(KT) Abteilung 31 weitergeleitet habe, die für Haare zuständig sei.
Es folgten die Nachfragen der Anwälte, die wissen wollten, wie weit das Tor auf dem MAN Gelände von der Strasse weg sei. Der Zeuge meinte es seien 100 oder 200 Meter. Cirka 50 Meter links von dem Tor sei das Absperrgitter gewesen, das an dem Zaun lehnte. In diesem Bereich gab es Sträucher und Bäume die höher als der Zaun waren. Dadurch war das Gelände nicht von allen Seiten einsehbar. Der Zaun war cirka 1,20m bis 1,50m hoch. Er könne sich nicht erinnern, ob es auf dem Gelände Lampen gab.
Es folgte eine Pause. Danach wurde der nächste Zeuge Helmut Hause, 47, erster Kriminalhauptkommissar (EKHK), Bundeskriminalamt Meckenheim vernommen. Er war Durchsuchungsleiter der Wohnung von Axel H. Er sei gegen 13.05 Uhr mit den Kollegen Fischer und Meisner in die besagte Wohnung gekommen. Dort hatte die Durchsuchung bereits durch die Berliner Polizei begonnen. Von diesen habe er die Wohnung übernommen und nachher abgeschlossen. Es wurden u.a. Bücher, Computer, Schlüssel, Digitalkamera, Terminplaner, Schnipsel aus dem Aktenvernichter und Datenträger mitgenommen. Er habe eine Wohnungsskizze angefertigt. Zeugen habe er wegen der Eilbedürftigkeit nicht hinzugezogen. Auf die Frage, was auf einem gefundenem USB-Stick war, konnte er sich nicht erinnern.
Auf Nachfrage der Anwälte, aus welchen Eilgründen es keine Zeugen während der Durchsuchung gab, da er diese ja erst Mittags übernommen habe, sagte der Zeuge, er könne sich nicht erinnern. Bei dem Einwand ob er ein Problem darin gesehen hatte, daß es keinen Durchsuchungsbeschluß gegeben hatte, sagte er, nein es sei ihm so übergeben und angeordnet worden.
Anschließend kamen die Erklärungen der Bundesanwaltschaft (BAW) zu zwei gestern gestellten Befangenheitsanträgen der Verteidigung. Der erste Antrag richtete sich gegen den Senat bezüglich der Sitzpositon von ZeugInnen im Gerichtssaal. Dieser Antrag wurde von der BAW als unzulässig betrachtet.Der zweite Antrag richtete sich gegen den Vorsitzenden Richter Hoch wegen der der Sicherheitsverfügung widersprechenden Anzahl von Sicherheitsbeamten im Saal. Auch diesen Antrag bewertete die BAW als unzulässig, da u.a. der Grundsatz der Öffentlichkeit nicht beeinträchtigt sei. Die Öffentlichkeit sei, so der Staatsanwalt, ohnehin nicht mehr zahlreich vertreten.
Die Anwälte warfen als Erwiderung zum Thema Sitzposition erneut ein, dass es durchaus möglich sei die Zeugen nach hinten zu versetzen.
Zum zweiten Antrag der Anzahl der Beamten im Saal betreffend, wurde nochmal von der Verteidigung angemerkt, daß damit nicht offen umgegangen worden sei und sich nun nicht damit auseinander gesetzt wird. Die anwesenden BKA-Beamten schrieben gerade dann eifrig mit, wenn die Verteidigung Zeuge befrage. Man wisse aus anderen Verfahren, daß Zeugen gecoacht werden. Rechtsanwalt Lindemann riet dem Richter Hoch dem Antrag der BAW zu folgen und der Verteidigung so Gründe für eine Revision zu liefern :"Seien mutig Herr Hoch!"
Nach der Mittagspause begann die Zeugenvernehmung von Ullrich Raida, 45, Kriminaloberkommissar (KOK), LKA Berlin. Beteiligt an der Durchsuchung der Wohnung von Axel H. Es sei kein geplanter Einsatz gewesen, sondern ein ad hoc Einsatz, so der Zeuge. Dieser sei von Frau Vanoni (BAW), angeordnet worden. Federführend dabei sei das BKA gewesen. Er habe sich mit Kollegen gewaltsam Zugang zur Wohnung verschafft, damit Komplizen nicht noch schlimmeres anrichten würden. Sie hätten den Eindruck gehabt, es würden sich dort weitere Personen befinden. Etwa fünf Minuten nach dem Öffnen der Wohnung kam über Funk der Befehl auf das BKA zu warten. Dies dauerte etwa drei Stunden. Auf Nachfrage ob es Zeugen gab, konnte er aus dem Gedächtnis keine Angaben machen. Auch ob sich um Zeugen bemüht wurde konnte er nicht sagen. Er glaubt aber nicht, denn so der Zeuge, wir wollten den Zeugen keiner unnötigen Gefahr aussetzen. Auf Nachfragen den Verteidigung ob ein Durchsuchungsbeschluß vorlag oder ob sie vielleicht darauf warten sollten meinte der Zeuge es sei eine staatsanwaltliche Anordnung "Gefahr im Verzug" gewesen. Sie sollten Brandbeschleuniger und Unterlagen so wie bei ähnlich gelagerten Taten suchen. Auf die Einwendung, ob nicht ein Hausverwalter gekommen wäre und ihm Telefonnummern der Bewohner geben wollte, sagte er dies hätte ja nichts genützt.Ob er oder seine Kollegen vor Öffnung der Tür versucht haben im Haus oder auf der Etage Zeugen zu finden, sagte er nein.
Der Prozesstag endete um 13.47 Uhr.
Nächster Verhandlungstag ist Mittwoch, 15.10.2008, nicht wie
ursprünglich geplant um 9 Uhr sondern erst um 13 Uhr. Vorgesehen ist die
Vernehmung der Zeugin KHKin Rademacher, LKA Berlin.