Pressekonferenz 8. Mai 10:30: Ein Jahr nach den Durchsuchungen am 9. Mai - Bilanz der Überwachung
Beschuldigte
aus vier §129(a)-Verfahren
c/o
Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren
Haus
der Demokratie und Menschenrechte e.V.
Greifswalder
Straße 4
D-10405
Berlin
einstellung(at)so36.net
01577-4300652
An die Redaktionen Politik, Inneres
Einladung
Pressekonferenz
Ein
Jahr nach den Durchsuchungen am 9. Mai
Bilanz der Überwachung
Berlin, 04. Mai 2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich des Jahrestages der Hausdurchsuchungen der Bundesanwaltschaft (BAW) bei G8-GegnerInnen und anderen linken Aktivisten am 9. Mai 2007 ziehen Beschuldigte aus vier §129a-Verfahren ihre Bilanz des vergangenen Jahres und laden Sie zu einer Pressekonferenz ein:
Donnerstag, 8. Mai 2008
10:30 Uhr
Haus der Demokratie
Kleiner Saal (Vorderhaus)
Greifswalder Straße 4
Berlin
Anwesend sein werden u.a.:
- Christina Clemm, Anwältin im G8-Verfahren und im aktuellen militante-gruppe (mg)-Verfahren
- Alexander Hoffmann, Anwalt im Verfahren gegen norddeutsche Antifa-Aktivisten (Bad-Oldesloe-Verfahren)
- Pedram Shahyar, Mitglied des Attac-Koordinationskreises und am Mittwoch, 7. Mai im mg-Verfahren als Zeuge in Karlsruhe vorgeladen
- Katja Kipping, Bundestagsabgeordnete der Fraktion Die Linke, an den G8-Protesten aktiv beteiligt
Beschuldigte aus allen vier Verfahren werden anwesend sein und im Anschluss an die Pressekonferenz für Fragen zur Verfügung stehen.
Wir freuen uns, Sie zu diesem Termin begrüßen zu können.
Zum Hintergrund
Am 9.Mai stürmten BeamtInnen des BKA bundesweit etwa 40 Wohnungen, Arbeitsplätze und Projekte von linken AktivistInnen. Diese Hausdurchsuchungen bei G8-GegnerInnen im vergangenen Jahr waren der Höhepunkt der Repression gegen soziale Bewegungen und linke AktivistInnen im Vorfeld des Gipfels.
Betroffen von den Hausdurchsuchungen waren auch drei Berliner, gegen die seit mittlerweile 8 Jahren ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ('militante gruppe') geführt wird. Im Mai und Juni wurden Wohnungen von jungen Antifaschisten in Bad Oldesloe und Berlin durchsucht. Auch hier wurde nach §129a StGB wegen der angeblichen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt.
Ein weiteres Verfahren gegen angebliche Mitglieder der 'militanten gruppe (mg)' führte am 31.07.2007 zu Festnahmen. Die breiten öffentlichen Proteste gegen die Festnahme von Andrej Holm und deren Begründung hatten im Oktober die Aufhebung des Haftbefehls zur Folge, in einer zweiten Entscheidung verschonte der Bundesgerichtshof die anderen drei Inhaftierten im November von der Haft.
Alle vier Verfahren begannen als §129a Ermittlungen wegen der Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. In allen vier Verfahren wurden die rechtlich möglichen Überwachungsinstrumente zum Teil über das rechtlich zulässige Maß hinaus angewandt. In allen vier Verfahren haben die Bundesrichter beim BGH mittlerweile die Ermittlungsbehörden kritisiert, deren Zuständigkeit in Frage gestellt und die Anwendbarkeit des §129a verneint. Doch in allen vier Verfahren wurden die Ermittlungen bis heute nicht eingestellt. Die Überwachung geht weiter, auch für viele, die nicht beschuldigt werden.