BGH prüft Voraussetzungen des §129a

Rechtsanwältin Christina Clemm
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Berlin, 30.8.2007


Pressemitteilung: BGH prüft Voraussetzungen des §129a

Hiermit teile ich mit, dass mir der Bundesgerichtshof mitgeteilt hat, über die Beschwerde der Bundesanwaltschaft gegen die Haftverschonung meines Mandanten Herrn Dr. Andrej H. nicht bereits in den nächsten Tagen zu entscheiden.

Vielmehr beabsichtige der 3. Senat des Bundesgerichtshofes sich anlässlich dieses Falles grundsätzlich mit den Voraussetzungen der Annahme eines dringenden Tatverdachts i.S.d. § 129a StGB auseinanderzusetzen und mit der Frage hinsichtlich der Voraussetzungen zur Eingruppierung einer Vereinigung als terroristische Vereinigung im Sinn des § 129 a StGB.

Der Bundesgerichtshof beabsichtigt nicht vor dem 5.10.2007 zu entscheiden.

Die Haftverschonung meines Mandanten bleibt bis zur Entscheidung weiterhin bestehen.

Mein Mandant wird auch weiterhin für Interviews nicht zu Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Clemm, Rechtsanwältin

 

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Rechtsanwältin Christina Clemm
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