BKA durchsucht bei 129a-Beschuldigtem Ermittlungsakten

Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens
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Pressemitteilung, 26. August 2007

Sind jetzt auch geplante Verteidigergespräche Grund für eine Durchsuchung? Ohne Vorlage eines Durchsuchungsbeschlusses klingelte am Sonntagnachmittag das Bundeskriminalamt erneut bei Dr. Andrej H.. Gesucht wurde diesmal nach einem schwarzen Beutel, in denen sich Ermittlungsakten befanden, die Andrej H. bei seiner Haftentlassung dabei hatte.

Für den Nachmittag hatte der Beschuldigte ein Gespräch mit seinen VerteidigerInnen geplant, was dem BKA durch seine Überwachung wohl bekannt war. „Bei der Durchsuchung hat der anwesende Beamte die Unterlagen, mit denen sich der Beschuldigte auf das Gespräch vorbereitet hat, durchgesehen und nach handschriftlichen Notizen gesucht. Das ist selbstverständlich illegal und eine stärkere Einschränkung der Rechte auf faire Verteidigung ist kaum vorstellbar,“ kommentierte Christina Clemm, die Anwältin von Andrej H. das Vorgehen der Bundesanwaltschaft. „Offenbar steht die Bundesanwaltschaft sehr unter Druck und versucht mit allen Mitteln, Gründe für ihre Beschwerde gegen die Haftverschonung meines Mandanten zu finden.“

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