Zur Haftverschonung von Dr. Andrej H.

Rechtsanwältin Christina Clemm
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Berlin, den 22.8.07


Pressemitteilung: Zur Haftverschonung von Dr. Andrej H.


Hiermit teile ich mit, dass mein Mandant Herr Dr. Andrej H. heute um 13.30 Uhr aus dem Gefängnis entlassen wurde.

Der Haftbefehl wurde nicht aufgehoben, sondern der Ermittlungsrichter am BGH hat meinen Mandanten nach Zahlung einer Kaution und unter Auferlegung verschiedener Auflagen von der Untersuchungshaft verschont.

Dies bedeutet, dass nach Ansicht des Ermittlungsrichters der Fluchtgefahr mit weniger einschneidenden Mitteln als der Untersuchungshaft begegnet werden kann.

Die Bundesanwaltschaft hat mitgeteilt, dass sie gegen diese Entscheidung in Beschwerde gehen werde.

Da uns eine Beschwerdebegründung noch nicht vorliegt, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte erteilen.

Mein Mandant wird zum jetzigen Zeitpunkt keine Interviews geben.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Clemm

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