Ermittlungen wegen Gründung der militanten gruppe eingestellt

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Berlin, 1. Oktober 2008

Pressemitteilung

Ermittlungen wegen Gründung der militanten gruppe eingestellt

Nach sieben Jahren wurde am 22.9.2008 ein Ermittlungsverfahren nach §129 gegen drei Mitglieder der Initiative Libertad! eingestellt. Wir dokumentieren eine persönliche Erklärung der drei Berliner, denen die Bundesanwaltschaft seit 2001 die Gründung der militanten gruppe vorwarf:

"Der Verfassungsschutz muss in die Schranken verwiesen werden

Seit dem 25.9.2008 wird vor dem Berliner Kammergericht gegen drei Männer verhandelt, denen die Bundesanwaltschaft neben einer versuchten Brandstiftung die Mitgliedschaft in der militanten gruppe vorwirft. Die Anklage stützt sich auf den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Dieser habe mitgeteilt, bei den Angeklagten handele es sich nach einer „im allgemeinen zuverlässig berichtenden und nachrichtenehrlichen“ Quelle um Mitglieder der militanten gruppe.

Schon einmal hat der Verfassungsschutz behauptet, Mitglieder der militanten gruppe zu kennen:

Am 3.7.2001 teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz der Bundesanwaltschaft mit, wir – drei Mitglieder der Initiative Libertad! – seien die Gründer und Mitglieder der militanten gruppe. Es ging nicht um einen zu prüfenden Verdacht, es wurde eine Feststellung getroffen. Der Verfassungsschutz forderte die Bundesanwaltschaft auf, uns strafrechtlich zu verfolgen.
Seit dem 16.7.2001 hat das Bundeskriminalamt sieben Jahre lang gegen uns ermittelt: Unsere Wohnungen und Arbeitsstellen wurden Tag und Nacht gefilmt, unsere Telefone abgehört, unsere Autos verwanzt und mit Peilsendern versehen. Alle Banktransaktionen wurden kontrolliert. Wir wurden auf Schritt und Tritt von Zivilpolizisten verfolgt. Schließlich wurden unsere Wohnungen und Arbeitsstellen durchsucht, unsere Computer, Tagebücher, Fingerabdrücke und DNA analysiert.

Das Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wurde am 22.9.2008 eingestellt, weil der Anfangsverdacht nicht erhärtet werden konnte. Der Anfangsverdacht, das waren die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes.

Für das aktuelle Gerichtsverfahren kann das nur bedeuten: Der Verfassungsschutz hat vor dem Kammergericht nichts zu suchen.

Die Bundesanwaltschaft hat bei der Verfolgung der linken Szene Rechtsbrüche begangen und musste Niederlagen hinnehmen. Sie steht unter Druck, zumindest ein Urteil gegen linke Aktivisten wegen eines Organisationsdelikts zu erzielen. Dazu ist die Anklagevertretung bereit, auf unüberprüfbare Berichte bezahlter Geheimdienstspitzel zurückzugreifen.

Wir selbst werden alle verfügbaren Mittel nutzen, um gegen die Verletzung unserer Grundrechte und insbesondere gegen die Steuerung der Polizei durch den Geheimdienst vorzugehen.

Berlin, 1.10.2008

Jochen U., Jonas F., Markus H."

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Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren, Telefon: 01577-4300652

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Tags: verfassungsschutz | mg-verfahren