ZeugInnenvorladungen nach Karlsruhe

Die ZeugInnengruppe hat mitgeteilt, dass mindestens drei ZeugInnen für April richterliche Vorladungen nach Karlsruhe erhalten haben. Sie müssen nach Baden-Württemberg fahren, um direkt vor dem Ermittlungsrichter auszusagen bzw. die Aussage zu verweigern. Im zweiten Fall droht ihnen ein Ordnungsgeld oder Beugehaft von bis zu sechs Monaten. Im Gegenteil zu den letzten Vorladungen kann der Ermittlungsrichter diese direkt vollstrecken lassen.

EA und ZeugInnengruppe bitten darum, weitere Vorladungen möglichst schnell zu melden. Ein Kontakt ist über den EA Berlin möglich.

 

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