Zu den ZeugInnen-Vorladungen durch die BAW, Stand November 2007
Nachdem das BKA Vorladungen an die ZeugInnen erfolglos versandt hatte und auch nach Knastbesuchen, mit den potentiellen ZeugInnen nicht ins Gespräch kam, versandte die BAW im Oktober über 20 Vorladungen zur ZeugInnen-Vernehmung nach Berlin, wo man kurzer Hand beim BKA Berlin eine Außenstelle Karlsruhe einrichtete. Dabei waren mehrere Beamte der BAW sowie des BKA zugegen, die Betroffenen hatten zur Unterstützung AnwältInnen dabei und vor der Tür fand eine Solikundgebung mit ca. 100 TeilnehmerInnen statt.
Zu Beginn der „Fragestunde“ wollte die BAW von mehreren Vorgeladenen wissen, was für eine Schulbildung sie denn hätten. Auf den Hinweis der AnwältInnen, dass dies wohl überhaupt nichts zur Sache täte, war die Antwort, man wolle schließlich wissen, mit wem man es zu tun habe bzw. was für einen Bildungsstand die jeweilige befragte Person hätte. Es wurde abgelehnt auf die Frage zu antworten. Im Weiteren haben fast alle Geladenen die Aussage verweigert. Ob eine/r ein Zeugnisverweigerungsrecht (es wurde sich dabei auf §§ 53 und 55 StPO berufen) zugestanden wird, ist noch nicht entschieden.
Der Mehrzahl der ZeugInnen, die die Aussage komplett verweigert haben, wurden ein Ordnungsgeld und eine zweite Ladung nach Karlsruhe in Aussicht gestellt. Bisher hat niemand einen Ordnungsgeldbeschluss erhalten. Jedoch wird trotz der Aussetzung der Haftbefehle von Axel, Florian und Oliver und nachdem der Vorwurf des § 129 a StGB fallengelassen wurde, mit weiteren Aktivitäten durch Frau Vanoni (jung-dynamisch und erfolglose Staatsanwältin der BAW) und ihre BAW-Vereinigung gerechnet.
Einige ZeugInnen beantworteten einzelne Fragen der BAW, die jedoch nichts mit den aktuellen Tatvorwürfen zu tun hatten. Ziel dieser Befragungen war die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen der Beschuldigten und Dritter. Hieran sieht man wie weit ihr Ermittlungsinteresse geht.
Mit den Zwangsmitteln von Ordnungsgeld bis maximal 1.000,00 € und Beugehaft bis zu sechs Monaten sollen auch in diesem Verfahren ZeugInnen gezwungen werden gegen ihre Freunde und Bekannte auszusagen. Dabei steht den Betroffenen ein Aussageverweigerungsrecht nur dann zu, wenn sie entweder mit den Beschuldigten verlobt, verwandt oder sonst in einem familiären Verhältnis stehen (§ 52 StPO), wenn sie sich durch ihre Aussagen selbst belasten könnten (§ 55 StPO) oder wenn sie BerufsgeheimnisträgerInnen (z.B. RechtsanwältInnen, JournalistInnen, ÄrztInnen) sind (§53 StPO).
Neben Ordnungsgeldern, Anwaltshonoraren, müssen im Fall von Beugehaft außerdem laufende Kosten für Miete, Krankenkassenversicherung etc. bezahlt werden. Mit diesen Problemen wollen wir die Betroffenen nicht allein lassen. Darum benötigen wir dringend Spenden! Sammelt Geld, macht Partys und/oder überlegt Euch Patenschaften und teilt dies der ZeugInnen-Gruppe mit!
Solidarität statt Paranoia!
Wir lassen niemanden allein!
Aussageverweigerungsrecht für ALLE!
Schafft Öffentlichkeit! Sammelt Spenden!
Kontakt: keine-zeuginnen [at] so36.net