BGH-Entscheidung nicht vor dem 18. Oktober
Bei der erneut verschobenen Entscheidung geht es nicht allein um die Frage, ob Andrej H. wieder in die Untersuchungshaft muss. Vielmehr will sich der 3. Strafsenat des BGH zu der rechtlichen Grundsatzfrage äußern, ob der §129a StGB in diesem Verfahren überhaupt angewandt werden darf.
Hintergrund ist die Tatsache, dass seit Ende 2003 Anschläge als "Terrorismus" eigentlich nur noch gelten, wenn sie den Staat "erheblich schädigen". Interessant in diesem Zusammenhang ist folgende Äußerung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gegenüber dem Spiegel: "Welcher Terrorangriff könnte den Bestand unseres Gemeinwesens und der staatlichen Rechts- und Freiheitsordnung bedrohen? Ein Attentat wie am 11. September wäre eine furchtbare Tragödie, aber es bliebe ein krimineller Akt und würde den Bestand unseres Staates nicht in Frage stellen." (Spiegel 39/2007) Ein versuchter Brandanschlag auf Fahrzeuge der Bundeswehr müsste somit allemal weit unterhalb von "Terrorismus" abgehandelt werden. Man darf also gespannt sein, was der BGH entscheidet.