Bundesanwalt Herbert Diemer droht mg-Beschuldigter
Seit mindestens September 2008 läuft ein Ermittlungsverfahren nach §129 StGB gegen eine Frau aus Berlin wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (militante gruppe).
Nach dem erfolglosen Antrag von Staatsanwältin Greger auf eine „längerfristige Observation zur verdeckten DNA-Beschaffung“ beim Bundesgerichtshof (November 2008) wurde im April 2009 durch den Ermittlungsrichter die Entnahme einer DNA-Probe der Beschuldigten angeordnet und Mitte April in den Büroräumen des Anwalts der Beschuldigten durchgeführt.
Am 9. Juli wurde die Beschuldigte zur Vernehmung beim BKA Berlin-Treptow vorgeladen. Die Vernehmung wurde durch Staatsanwältin Greger und ihrem Vorgesetzten Bundesanwalt Dr. Herbert Diemer durchgeführt, ebenfalls bei dieser Vernehmung anwesend waren die BKA-Sachbearbeiter dieses Verfahrens KOK Leibnitz und KKA Gerber.
Zunächst wurde der Stand des Verfahrens knapp zusammengefasst. Danach stellte Diemer fest, dass die Beschuldigte „ja einen guten Job“ habe, „deshalb“ hätte sie hier nun die Möglichkeit, sich durch eine Aussage unter Umständen zu entlasten und damit einer Anklage zu entgehen.
Nachdem die Beschuldigte von ihrem Recht, die Aussage zur Sache zu verweigern, Gebrauch machte, wurde sie von Diemer nochmals eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich in dieser Vernehmung mit einer Einlassung entlasten könne, er würde sich „ja überlegen, was so ein Ermittlungsverfahren für Folgen hat“.
Die Vernehmung endete mit Protokollierung der Aussageverweigerung.
Die Berlinerin gehörte zu den zahlreichen Personen, die im Herbst 2007 als ZeugInnen im mg-Verfahren vorgeladen waren (vgl. http://einstellung.so36.net/de/pm/404). Ihr Fall macht deutlich, dass man schnell von einer Zeugin zu einer Beschuldigten werden kann. Insofern empfiehlt es sich um so mehr, auch als Zeuge die Aussage zu verweigern.