N. | 13.02.2008
In verschiedenen laufenden Verfahren nach Paragraph 129/129a/129b wird Beschuldigten vorgeworfen, über Email-Accounts miteinander kommuniziert zu haben. Für die Ermittler waren die ausgetauschten Texte weder ergiebig noch verständlich, weil angeblich bestimmte Begriffe durch andere ersetzt wurden. So kann in heutigen Zeiten ein Gespräch über Bäume zu einem Verbrechen uminterpretiert werden.