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Der erste Stammheim-Prozess

Am 21 Mai 1975 beginnt der Prozess gegen Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof, Jan-Carl Raspe und Andreas Baader, in dessen Verlauf die Justiz alle Mittel benutzt, um die Gefangenen bzw. deren politische Identität zu brechen und auszulöschen. Ursprünglich sollte auch gegen Holger Meins verhandelt werden, doch er verstarb am 9.11.1974 nach einem achtwöchigen Hungerstreik verursacht durch die Tortur der Zwangsernährung und gleichzeitigen zu geringen Nahrungszufuhr. Verantwortlich für die Haftbedingungen waren neben dem BKA unter der von Leitung Horst Herold,der zuständige Haftrichter Prinzing, der später in Stammheim als Vorsitzender Richter fungierte, sowie die Generalbundesawaltschaft unter Buback, der meinte: "Schon fünf Angeklagte waren manchen zu viel".
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