24.07.2009
Zu Beginn der Verhandlung beantragte die Rechtsanwältin Weyers die Öffentlichkeit von der Vernehmung der heutigen Zeugin auszuschließen. Geladen war Frau Dr. Wohlfahrt - Ärztin an der Berliner Charite, des Fachbereiches Psychiatrie. Nachdem auch die Bundesanwaltschaft nichts gegen diesen Antrag einzuwenden hatte ...