28. prozesstag

Konstruierte Realität

Bei Ermittlungen gegen »militante gruppe« bedienten sich Polizei und Staatsanwaltschaft fragwürdiger Methoden. Von Frank Brunner / Sönke Rabisch

Bericht vom 28. Prozesstag (04.03.09)

Beweisantrag der Verteidigung
Fortsetzung der Zeugenvernehmung KHK Damm vom 25. Prozesstag

Kurzbericht vom 28. Prozesstag (04.03.09)

Fortsetzung der Zeugenvernehmung KHK Damm vom 25. Prozesstag

Antrag der Verteidigung

Am 4. März stellten die Anwälte im mg-Verfahren einen Antrag, der hier dokumentiert wird. Trotz seines Umfangs lohnt sich die Lektüre. Aus den Prozessakten werden Details zusammengetragen, die die Schlussfolgerung zulassen, dass BKA und BAW gegen behördenbekannte Redakteure der Zeitschrift "radikal" bewusst unter einem falschem Label (Mitgliedschaft in der "militanten gruppe") ein §129a-Verfahren eingeleitet haben. Dieses Verfahren war die Grundlage für die Ermittlungen, Verhaftungen und letztlich auch für den laufenden Prozess. Unter Berücksichtigung des im Antrag dargestellten Verlaufes der Ermittlungen könnte geschlussfolgert werden: weil die Ursprungsbeschuldigten radikal-Redakteure sind, sind auch die Angeklagten nicht Mitglieder der militante gruppe, sondern radikal-Redakteure. Die Anklage nach §129 ist dann nicht mehr aufrechtzuerhalten.

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